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Abstimmungszeit beendet
Autor Stefan Duscher am 18. Mai 2016
10593 Leser · 8 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Länderfinanzausgleich und Solidarpakt

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

Ich möchte Sie bitten, die derzeitigen Regelungen und Ausführungen des Solidarpakt II und des Länderfinanzausgleiches zu prüfen und zu korrigieren. Allein durch den Solidarpakt II fließen 156 Milliarden in den Osten. Auch der Länderfinanzausgleich wird nur von Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und NRW als Geberländer gespeist. Zum Einen ist es irrational, dass allein die geographische Lage zum Empfang berechtigt (Solidarpakt II), zum Anderen ist es sozial unverträglich, Länder zu horrenden Zahlungen zu verpflichten, die sich hierfür verschulden müssen. Dies ist nicht im Sinne des Art. 107 Abs. 2 S.1 GG. Solidarpakt und Länderfinanzausgleich scheinen für die Nehmer mittlerweile zum Kalkül zu gehören und führen dazu, dass man aufgrund ständigen Nachflusses an Umlagen keine ernsthaften Sparmaßnahmen ergreift. Berlin ist hier ein gutes Beispiel. Auch stehen viele Städte in den Neuen BL mittlerweile infrastrukturell bestens da, obgleich sie dies nie erarbeitet haben. Keines der Neuen BL kann seinen Landeshaushalt aus eigenen Mitteln erwirtschaften, obwohl man seit 1990 horrende Summen in den Osten pumpt, in Summe knapp zwei BILLIONEN Euro. Es reicht ! Die alten BL werden zu Gunsten der Neuen BL zur Ader gelassen und gehen dabei kaputt. Auch ist es moralisch sehr bedenklich, wenn man einerseits die undemokratischen Umtriebe in den Neuen BL sieht und andererseits weiß, dass diese Gruppierungen ohne Hilfe der Allgemeinheit gar nicht lebensfähig wären. Ein Knüpfen weiterer Zahlungen an einen Demokratisierungsprozess wäre wünschenswert. Auch darf der Solidarpakt II nicht verlängert werden, notfalls müssen die Neuen BL in die Insolvenz gehen.

MfG
Stefan Duscher

Kommentare (8)Schließen

  1. Autor Werner Buhne
    am 19. Mai 2016
    1.

    Jemandem, der sich ständig als juristischer Fachmann aufzuspielen versucht, sollte zumindest soviel erkennbar sein: Die Zahlung von Länderfinanzausgleich von einer innenpolitischen Ausrichtung der anderen Bundesländer an den eigenen ideologischen Vorurteilen abhängig zu machen, wäre geradewegs diametral verfassungswidrig.

  2. Autor Stefan Duscher
    am 19. Mai 2016
    2.

    Sehr geehrter Herr Buhne,
    persönliche Angriffe - zumal mutmaßlicher Natur - helfen nicht weiter und sind unangebracht; mir hätte stattdessen gefallen, wenn Sie die Gesetze nennen, auf denen Sie Ihr geflügeltes Wort der Diametrie stützen. Gerne erkläre ich Ihnen aber den Inhalt meines Beitrages nochmals: In der BRD gilt der Vorrang des Gesetzes, vgl. Art. 20 Abs. 3 GG. Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene herrscht das gesetzliche Prinzip des verantwortungsvollen Umgangs mit Steuergeldern, woraus sich eine Sachbezogenheit (Begründetheit) für Verwendung von Steuergeldern ergibt. Schon allein deshalb muss ein "Gießkannenprinzip", das sich primär an der Dislozierung des Empfängers orientiert, hinterfragt werden. Konkretes Beispiel: Das Land Thüringen erzielt buchhalterisch in 2015 einen Haushaltsüberschuss von ca. 230 mio Euro, gleichzeitig erhielt Thüringen in 2015 über 580 mio Euro an Länderfinanzausgleich. Ich halte es für fraglich, ob dies mit geltendem Recht vereinbar ist, zumal die Zahlung die Bedürftigkeit deutlich übersteigt. Da es sich beim Länderfinanzausgleich um ein solidarisches Element handelt, müssen Empfänger und Höhe anhand deren konkreter Bedürftigkeit definiert werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Stefan Duscher

  3. Autor Werner Buhne
    am 20. Mai 2016
    3.

    Meine Kritik bezieht sich - eigentlich selbstredend - auf den Schluss dieser Abhandlung. Die dort vorgetragene Diffamierung bestimmter Eigentümlichkeiten in den innenpolitischen Verhältnissen in den oestlichen Bundesländern habe ich als "ideologische Vorurteile" des Autors etikettiert (auch respektive seiner Verlautbarungen an anderen Orten). --- Die BRD ist geradezu wesensmäßig föderal (!) verfasst. Wenn man daher die innenpolitische Souveränität der einzelnen Bundesländer (und damit letztlich auch deren eigenständige parteienpolitische Ausrichtungen) in der vorgeschlagenen Weise auszuhebeln fordert, so ist das einfach (linkes) Stammtisch-Niveau - für (Verfassungs-)Juristen ist so etwas schlichtweg jenseits des Horizonts.

  4. Autor Stefan Duscher
    am 20. Mai 2016
    4.

    Sehr geehrter Herr Buhne,

    Ws geht hier NICHT um Diffamierung, gerne nochmals: Die örtliche Lage allein kann nicht einen Zahlungsanspruch begründen. Dies stellt auch keinen Widerspruch zur föderativen Struktur dar.
    Auch ist an besagtem "letzten Satz" nichts auszusetzen, ich erkläre es gerne anschaulich: Wenn Sie 1990 ein Unternehmen gründen und dann dort bis 2016 jedes Jahr Geld verbrennen und nur Finanzspritzen Dritter die Insolvenz verhindern, dann ist Ihr Unternehmen nicht profitabel und Sie verschwenden Geld, das Sie nicht gewinnbringend reinvestieren können. Solche Konstrukte sind nicht lebensfähig, mitunter frustriert es die Geldgeber. Ein Unternehmen der Privatwirtschaft würde man unter diesen Umständen in der Insolvenz liquidieren.
    Davon losgelöst muss man als Bürger mit durchschnittlich ausgeprägten moralischen Werten erkennen, dass es jeder Legitimation entbehrt, wenn dann Bewohner jener künstlich am Leben gehaltenen Bundesländer andere Mitbürger als "Schmarotzer" bezeichnen oder auch die letzten Investoren damit vergraulen, indem es massiv zu Übergriffen auf andere Gruppen und Kulturen kommt. Ich würde als Investor dort, wo Menschen wegen ihrer Herkunft verletzt und getötet werden, sicherlich nicht investieren.
    Auch ist das Knüpfen von Bedingungen an die Zahlung weiterer Hilfsgelder durchaus legitim und gesetzlich vereinbar: Jeder Zahlungsempfänger hat zunächst selbst alles zu tun, um den eigenen Wirtschaftsstandort attraktiv zu machen, dies beinhaltet das Umsetzen demokratischer Gesetze und Strukturen. Ich denke nicht, dass man Länder unterstützen sollte, die nicht entschieden gegen Tendenzen wie Rassismus vorgehen.

  5. Autor Stefan Duscher
    am 24. Mai 2016
    5.

    @ Liane Blank: Meine Auflistung betraf die letzten 8 Jahre, ganz aktuell haben Sie Recht, zur Zeit sind nur BW, BY und HE Geberländer.

    Ja, der Umgang mit den Ausgleichszahlungen muss ein Kriterium sein, um weitere Zahlungen zu bewilligen oder zu verweigern.

    Vor dem Hintergrund, dass die Neuen BL auch noch mit dem Solidarpakt II subventioniert werden, ist es endlich mal an der Zeit, auch mal wieder den alten BL, die zudem maßgeblich die Einheit finanziert haben, unter die Arme zu greifen.

    Meiner Meinungen nach iat der Osten mit seiner Nehmermentalität ein Fass ohne Boden, der sich durch die radikalen Auswüchse und Exzesse selbst nun auch noch den letzten Funken Attraktivität für Investoren entledigt hat. Ich habe auch nicht den Eindruck, als würden Leute wie Tillich oder Ramelow dem Demokratisierungsprozess im Osten forcieren, viel mehr geht es um Handaufhalten und Kassieren. Und solange weiterhin die Gelder fließen, wird sich nichts ändern.... auch Berlin hat kaum Industrie und lebt von der Hand in den Mund, ohne ernsthaft etwas daran ändern zu wollen.

  6. Autor Stefan Duscher
    am 24. Mai 2016
    6.

    Es mag ja sein, dass Frau Dr. Merkel hier etwas Beisshemmung hat, weil sie selbst aus dem Osten kommt, aber es kann so nicht weitergehen, dass man BY, Bw und HE das Geld aus den Rippen quetscht, man die Bürger für den Solidarpakt zur Ader lässt und sich aber in den Ursachen und Strukturen nichts ändert. Man könnte viel Geld sparen, indem man zum Beispiel Thüringen und Sachsen-Anhalt oder Sachsen zusammenlegt, dito für Brandenburg und Meck-Pom, ggf. sogar noch Berlin.
    Besonders bizarr wird es, wenn in solchen Bundesländern vermeintliche "Patrioten" gegen Gruppierungen auf die Strasse gehen, die dem Staat angeblich auf der Tasche liegen. Manchmal möchte man dort hinfahren und Spiegel verteilen.

  7. Autor Felizitas Stückemann
    am 11. Juni 2016
    7.

    Was den Solidarpakt betrifft, stimme ich dem Studenten, Herrn Duscher voll zu. Nach neuesten Meldungen hat
    Herr Gabriel für nach 2019 die Änderung und zwar nach
    Bedürftigkeit angekündigt. Also auch für die alten BL.
    Das ist gut so.
    Aber man kann und sollte die Leistungen nicht an einen
    sogenannten "Demokratisierungsprozess", wie er subjektiv
    empfunden wird, knüpfen wollen. Dann müsste man allen
    nicht integrierten und somit nicht demokratisierten Migranten die Leistungen kürzen. Diese Maßstäbe ziehen
    bei uns nicht.

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