Sehr geehrter Herr Atzert,
vielen Dank für Ihre Zusatzfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Einige der Punkte, die Sie ansprechen, hat die Bundesregierung bereits gemeinsam mit der internationalen Gemeinschaft umgesetzt. Wie wir bereits in unserer Antwort auf Ihre Frage vom 15. April 2016 erläutert haben, gehören vor allem internationale Maßnahmen dazu. Sie sollen helfen, die Lebensbedingungen der Menschen in den Krisengebieten zu verbessern und die Bleibeperspektiven zu stärken.
Beim „World Humanitarian Summit“ Ende Mai wird die internationale Gemeinschaft weitere Möglichkeiten ausloten, bei der Konfliktbewältigung künftig besser zusammenzuarbeiten. Außerdem wird es darum gehen, die humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit effizienter zu vernetzen.
Was die derzeitige Sicherheitslage in Syrien betrifft, so ist es vorrangiges Ziel der internationalen Gemeinschaft, möglichst rasch eine nachhaltige Waffenruhe wiederherzustellen. Auch der umfassende und dauerhafte humanitäre Zugang zu den Menschen in belagerten Gebieten muss schnellstmöglich sichergestellt werden.
Zu den Sicherheitszonen, die Sie erwähnen: Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass mit dem Waffenstillstand Gebiete entstehen, in denen die Menschen Sicherheit finden. Nur so ist es möglich, Menschen eine Bleibeperspektive in Syrien zu geben. Dabei geht es um die Frage, ob man innerhalb der Waffenruhe Regionen an der syrisch-türkischen Grenze identifizieren kann, in denen Menschen sich besonders sicher fühlen können. Diese Frage kann aber nur im Rahmen des Genfer Verhandlungsprozesses behandelt werden.
Weitere Informationen:
http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/73...
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Infodienst/2016...
http://www.un.org/apps/news/story.asp?NewsID=53608
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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