Sehr geehrter Frau Arnold,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Das Elterngeld hat das Ziel, Eltern in der Zeit nach der Geburt einen „Schonraum“ für einen guten Start in das gemeinsame Leben mit dem neuen Familienmitglied zu ermöglichen. Es fängt einen Einkommensausfall auf, wenn Eltern nach der Geburt für ihr Kind da sein wollen und ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken.
Auch bei Mehrlingsgeburten fällt nur ein Einkommen für das Elternteil weg, das zeitweise aus dem Beruf aussteigt. Da die Eltern von Mehrlingsgeburten zweifelsohne einen erhöhten Betreuungsaufwand haben, gibt es zusätzlich zum Elterngeld noch Mehrlingszuschläge von je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind hinzu. Das heißt in Ihrem Falle, dass Sie (bzw. Ihr Mann) einkommensabhängiges Elterngeld erhalten sowie einen Zuschlag von 300 Euro.
Sie schreiben, für Zwillinge gebe es weniger Elterngeld als für ein Kind, da erst nach zwölf Wochen Mutterschutz gezahlt wird und nicht schon nach acht Wochen. Daraus entsteht Ihnen aber doch gar kein Nachteil. In beiden Fällen ermöglicht das Elterngeld den Eltern, bis zu 14 Monate (bei ElterngeldPlus bis zu 28 Monate) ganz oder teilweise aus dem Beruf auszusteigen. Da Mehrlingseltern länger Mutterschutz erhalten, erhalten Sie doch sogar mehr Geld als Eltern von einzelnen Kindern. Denn das Mutterschaftsgeld ist ja in der Regel höher als das Elterngeld.
Und was die Aufteilung der Elterngeldmonate zwischen Ihnen und Ihrem Mann angeht: Da sind Sie – bis auf die Wochen des Mutterschutzes – selbstverständlich völlig frei bei der Entscheidung, wer von Ihnen beiden für einige Monate aus dem Beruf aussteigt. Ihr Mann „darf“ also sehr wohl.
Ausführliche Informationen zum Elterngeld finden Sie hier: http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverze...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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