Sehr geehrter Herr Koch,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Sie haben Recht, dass die Versteuerung der Zinseinnahmen aus den griechischen Auslandsguthaben einen erheblichen Beitrag zur Sanierung des griechischen Staatshaushalts leisten könnte. Das können durchaus mehrere Milliarden Euro sein. Zu den Bedingungen für die Kredithilfe an Griechenland - Memorandum of Understanding (MoU) - gehört deshalb auch der Aufbau einer funktionierenden Steuerverwaltung.
Im MoU hat sich Griechenland verpflichtet, bis November 2015 einen umfassenden Plan zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung zu erstellen. Dieser sieht zum Beispiel vor:
• Ermittlung von Schwarzgeldkonten durch Prüfung von Banktransaktionen bei Banken im In- und Ausland,
• Einführung eines Selbstanzeigeprogramms mit geeigneten Sanktionen, Anreizen und Kontrollverfahren ohne Amnestieregelung und
• Ersuchen an EU-Mitgliedstaaten um Übermittlung von Daten zu Vermögensbesitz und -erwerb durch griechische Staatsbürger.
Was die Frage der griechischen Auslandsguthaben angeht, so liegt es in der Verantwortung der griechischen Regierung, mit den entsprechenden Staaten, zum Beispiel der Schweiz, zu verhandeln. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bundesregierung dazu keine Auskunft geben kann. Ihre Frage müssten Sie an die Regierungen der Schweiz oder Griechenlands richten.
Dass solche Abkommen möglich und wirksam sind, zeigen entsprechende Abkommen Deutschlands und anderer EU-Länder mit der Schweiz. Es bleibt daher zu hoffen, dass es dazu auch zwischen Griechenland und der Schweiz kommt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 10. August 2015
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am 10. August 2015
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am 12. August 2015
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am 12. August 2015
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