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Abstimmungszeit beendet
Autor Helmut Krüger am 11. Mai 2015
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Kultur, Gesellschaft und Medien

Wahlbeteiligung in Bremen: Infragestellung gängiger Entscheidungshierarchien

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel,

dies soll gemeint sein zur Vergegenwärtigung eigenen Auftretens in der Gesamtpolitik. Und zwar im Verhältnis zu den scheinbar untergreordneten Ebenen.

Klassisch ist die Herarchie, dass Bundesrecht Landesrecht und Landesrecht Kommunalrecht breche. Wahrscheinlich geht dies auch gar nicht anders zu machen. Voller Überzeugung, dass Vieles vereinheitlicht werden muss - beispielsweise die Ausschilderungen nach der StVO - teile ich das selbstverständlich.

Jedoch herrscht m. E. ein ausgesprochenes Defizit darin, dies auch bei Dingen, bei denen dies keinesfalls so sein muss, dies so zu praktizieren.

Anders ginge es auch: Die Europäische Union spricht von Subsidiaritätsprinzip, sprich: dass Dinge zuallererst vor Ort entschieden werden und nur dort, wo sich dies wegen einer unabdingbaren Vereinheitlichung anders verhält, die jeweils nächsthöhere Ebene entscheidet. - Allerdings, das ist fatal, bleibt dieser Begriff weitgehend nur ein Begriff auf dem Papier.

Um es klar zu sagen:
Überprüft werden sollte m. E. die Annahme, dass die Wahlbeteiligung gerade in den denjenigen "Gebietskörperschaften" sehr gering ist, von denen eine Mehrzahl der Wähler meint, sie seien in Augen der Bundespolitik unwichtig, Für ein so kleines Bundesland wie Bremen gilt dies, für Bayern, wo es regelmäßig stimmkräftig und mit Gewicht der Einwohnerzahl aus den Bergen schallt, gilt dies nicht.

Paradox wäre es, dass die Vertreter Bremens um so lauter tönen müssten, je geringergewichtig ihr Bundesland und Stadtstaat angesehen wird. Vielmehr sehe ich die Lösung in einer anderen Umgangskultur.

Setzt sich die Bundesregierung in diesem Sinne ein, dass das Subsidiaritätsprinzip TATSÄCHLICH stärkeres Gewicht bekommt?

Freundliche Grüße
Helmut Krüger