Sehr geehrter Herr Beyer,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Ihrem Beitrag entnehmen wir, dass Sie Jahrgang 1954 sind. Danach könnten Sie mit 63 Jahren und acht Monaten in Rente gehen. Ihr frühester vorzeitiger Rentenbeginn läge mit einem Abschlag von 10,8 Prozent bei 60 Jahren und acht Monaten.
Wenn Sie mit 63 Jahren und acht Monaten in Rente gehen, müssen Sie nicht länger arbeiten als jemand ohne Behinderung. Für Menschen ohne Behinderung liegt die Regelaltersgrenze Ihres Geburtsjahrgangs bei 65 Jahren und acht Monaten.
Das Rentenrecht ist sehr komplex und bietet viele Möglichkeiten. Umso wichtiger ist eine gute Beratung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung zu Ihrer individuelle Situation nicht Stellung nehmen kann.
Wir empfehlen Ihnen jedoch, aufgrund der komplexen Sachlage Expertenrat einzuholen und sich von der Deutschen Rentenversicherung über mögliche Alternativen aufklären zu lassen. Die Experten der Deutschen Rentenversicherung erreichen Sie unter der Telefonnummer 0800 1000 4800. Dort können Sie auch einen Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 17. Oktober 2014
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