Sehr geehrter Herr Mamatis,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Der Schutz von Kindern vor Gewalt und Vernachlässigung ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Sie will die Wahrnehmung der Rechte von Kindern weiterentwickeln und damit die UN-Kinderrechtskonvention umsetzen. So wird die Bundesregierung jede politische Maßnahme und jedes Gesetz daraufhin überprüfen, ob sie mit den international vereinbarten Kinderrechten im Einklang stehen. Dies haben die Regierungspartien in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten.
Ihre Frage zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz richtet sich an die Bundeskanzlerin in ihrer Funktion als Vorsitzende der CDU Deutschlands. Erlauben Sie uns den Hinweis, dass Sie diese Frage direkt an die Partei stellen müssten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 19. September 2014
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am 20. September 2014
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am 03. Oktober 2014
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