Sehr geehrte Frau Schmidt,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Für die Jobbörse ist die Bundesagentur für Arbeit (BA) zuständig. Deshalb haben wir die BA darum gebeten, zu Ihrer Frage Stellung zu nehmen. Die Antwort haben wir für Sie zusammengefasst:
Die BA überprüft die Einhaltung des Datenschutzes auf der Jobbörse regelmäßig. Sie stimmt sich dabei eng mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz ab. Bei Bedarf nimmt sie Anpassungen vor.
Die Jobbörse enthält „betreute Stellenangebote“, die vom Arbeitgeberservice der Arbeitsagenturen auf Seriosität überprüft werden. Darüber hinaus haben Arbeitgeber aber auch die Möglichkeit, über ein eigenes Benutzerkonto bei der Jobbörse Stellenangebote selbst einzugeben und zu verwalten.
Seit dem aufgezeigten Vorfall aus dem Jahr 2011 prüft die BA die Arbeitgeber-eigenschaft, bevor sie ein Benutzerkonto freischaltet. Der Anbieter kann sie entweder über die Betriebsnummer (Vergabe durch die BA) oder ein anderes geeignetes Dokument (z.B. bei Gründern mit der Gewerbeanmeldung) nachweisen. Ohne diesen Nachweis schaltet die BA das Benutzerkonto nicht frei.
Täglich werden etwa 20.000 von Arbeitgebern eingestellte Stellenangebote auf der Jobbörse neu veröffentlicht. Alle diese Stellenangebote werden BA maschinell über eine sogenannte „Flameliste“ geprüft. Außerdem prüft die BA neu eingegebene Stellenangebote per Stichprobe manuell. Wegen der großen Zahl ist es nicht möglich, generell alle Stellenangebote täglich zu überprüfen.
Sobald ein Verdacht auf Betrug oder Missbrauch besteht, geht die BA geht umgehend allen Hinweisen nach. Bei mehrfachen Verstößen wird das Benutzerkonto deaktiviert. Aber trotz aller Prüfungen ist leider nicht vollständig auszuschließen, dass „angebliche Arbeitgeber“ kriminelle Energie entwickeln, um die Jobbörse zu missbrauchen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 30. Juli 2014
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am 19. August 2014
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am 23. August 2014
3.
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