Sehr geehrter Herr Brunner,
vielen Dank für Ihre Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Jeder Bürgerin und jedem Bürger in Deutschland ist es gesetzlich garantiert, ein Leben in Würde führen zu können. Deshalb gibt es die Grundsicherung. Sie können darauf Anspruch haben, wenn Ihre Rente zusammen mit möglichen weiteren Einkommen und Vermögen nicht für Ihren Lebensunterhalt ausreichen. Die Grundsicherung gewährleistet das Existenzminimum und beinhaltet auch die individuellen Beiträge zur Krankenversicherung.
Wir empfehlen Ihnen, sich an die für Sie zuständige Grundsicherungsstelle zu wenden. Bei der Grundsicherungsstelle können Sie prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf Leistungen haben.
Weitere Informationen zur Grundsicherung im Alter: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Na...
Bitte haben Sie Verständnis, dass das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung weder eine individuelle Prüfung Ihrer Angelegenheit noch deren rechtliche Bewertung vornehmen kann und darf.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 18. Juli 2014
1.
am 19. Juli 2014
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