Sehr geehrte Frau Kowark,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) hat die bei internationalen Finanzinstitutionen übliche Immunität. So werden der ESM und sein Vermögen vor unberechtigten Zugriffen Dritter geschützt. Es handelt sich um Immunitäten im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Organisation. Handlungen der Bediensteten sind folglich nur dann geschützt, wenn sie dienstlicher Natur sind. Sie genießen keine Immunität als Privatpersonen.
Der Gouverneursrat des ESM, in dem die Finanzminister der Mitgliedstaaten der Eurozone vertreten sind, bzw. der Geschäftsführende Direktor, können die Immunität der Amtsträger und Bediensteten bei Bedarf aufheben. Das wirkt möglichem Missbrauch entgegen. Vergleichbare Regelungen gelten für den Internationalen Währungsfonds (IWF), die Weltbank sowie regionale Entwicklungsbanken wie z. B. die Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB) und die Asiatische Entwicklungsbank (ADB).
Außerdem unterliegt der ESM strengen Kontrollen: Zusätzlich zu einer internen Revision wird es eine Prüfung durch externe Abschlussprüfer sowie einen unabhängigen Prüfungsausschuss geben. Im unabhängigen Prüfungsausschuss sind die nationalen Rechnungshöfe und der Europäische Rechnungshof vertreten. Die nationalen Parlamente werden regelmäßig über die Ergebnisse der Prüfungen unterrichtet.
Von einem „Freibrief, mit dem den Menschen in Europa unsägliches Leid zugefügt werden kann“, kann also keine Rede sein.
Weitere Informationen: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2012...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 29. Juli 2012
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am 29. Juli 2012
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