Sehr geehrter Herr Wohlleben,
vielen Dank für Ihr Schreiben, das wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Wie Sie richtig bemerken, hat der Bundesfreiwilligendienst im vergangenen Jahr den Zivildienst abgelöst. Seit seiner Einführung hat sich dieser neue Dienst zu einem Erfolgsmodell entwickelt. Er kommt nicht nur bei jungen Menschen gut an. Auch viele Ältere leisten mit dem Bundesfreiwilligendienst einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Was nun die von Ihnen vorgeschlagene „Sozialpflicht“ für Schulabgänger angeht, so müssen Sie hier eines bedenken: Ein Pflichtdienst ist immer ein Eingriff in die Freiheit eines Einzelnen. Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden. Das legt Artikel 12 unseres Grundgesetzes fest: http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundg...
Und dieser Grundsatz kennt nur die Ausnahmen, die ebenfalls in Art. 12 GG geregelt sind.
Wichtig ist, dass wir die Freiwilligenkultur in Deutschland fördern. Die Erfahrungen mit dem Bundesfreiwilligendienst zeigen, dass wir da auf einem guten Weg sind.
Weitere Informationen zu Möglichkeiten des freiwilligen Engagements finden Sie hier: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Freiwilliges-Engagement/bunde...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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