Sehr geehrte Frau Stein,
vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Für Rückfragen zum Stand der Behandlung Ihrer Petition durch den Bundestag bitten wir Sie, sich direkt dorthin zu wenden.
Wie Sie schreiben, haben Sie in den zurückliegenden Jahren im Falle Ihres vermissten Sohnes bereits vieles unternommen und Kontakt zu zahlreichen Institutionen gesucht. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Bundesregierung keine rechtliche Beratung in Einzelfällen durchführen kann.
Für DNA-Analysen zur Klärung der leiblichen Abstammung gibt es im Übrigen sehr enge rechtliche Grenzen, die durch das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Grundgesetzes vorgegeben sind.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 01. Mai 2012
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