Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Heidi Stein am 20. April 2012
12858 Leser · 1 Kommentar

Soziales

Warum dauert eine Petition so lange, bis sie beantwortet wird?

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel,

meine an den Bundestag gestellte Petition, ist leider noch nicht beantwortet:

Petition vom 30.08.2010

19.04.2012
Zur Zeit steht ein Verdacht, der Aufklärung braucht, dazu bitte ich die Bundesregierung um Unterstützung.
Von einem Blogleser (www.dirkvermisst.blog.de) bekam ich den Hinweis, dass ein Foto in der Kölner Zeitung mit den Honeckers und ihrem Enkel zu sehen ist. Der Enkel der Honeckers, sieht dabei meinem vermissten Sohn Dirk Schiller sehr ähnlich.
Wir haben dann im Internet recherchiert und festgestellt, dass der Roberto Yanez (Enkel d.Honeckers) zwei Geburtsdaten hat.
Desweiteren sieht er meinem Exmann und Vater von Dirk sehr ähnlich. Selbst hatte ich mit dem Enkel schon Kontakt aufgenommen, er teilte mir mit, dass er keinerlei Kontakt mehr zu mir haben möchte. An die deutsche Botschaft in Chile habe ich schon geschrieben, aber die können mir auch nicht helfen und eventuell eine DNA besorgen. Also stehe ich auch da wieder mal ohnen Hilfe da.Es wäre so einfach, meine DNA habe ich vorliegen und man müßte nur noch seine DNA zum Vergleich haben.
Vielleicht finden sie einen Weg oder eine Möglichkeit mir zu helfen.

Hochachtungsvoll
Heidi Stein

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 24. Mai 2012
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Stein,

vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Für Rückfragen zum Stand der Behandlung Ihrer Petition durch den Bundestag bitten wir Sie, sich direkt dorthin zu wenden.

Wie Sie schreiben, haben Sie in den zurückliegenden Jahren im Falle Ihres vermissten Sohnes bereits vieles unternommen und Kontakt zu zahlreichen Institutionen gesucht. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Bundesregierung keine rechtliche Beratung in Einzelfällen durchführen kann.

Für DNA-Analysen zur Klärung der leiblichen Abstammung gibt es im Übrigen sehr enge rechtliche Grenzen, die durch das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Grundgesetzes vorgegeben sind.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Martin G. Schultz
    am 01. Mai 2012
    1.

    Ich kann auch als Vater von zwei Kindern Ihre Verzweiflung nachempfinden. Denn meine leiblichen Kinder wurden vor 19 Jahren "legal" aus der Bundesrepublik nach Mittelamerika verschleppt. Dank des damals unter der Bundesjustizministerin Leuttheuser-Schnarrenberger geltenden Scheidungsrechtes. Die Mutter meiner Kinder erhielt das "alleinige Sorgerecht und somit das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht" zugesprochen. Der Umgang zu meinen Kindern war auf "deutschem Territorium" geregelt. Im Unterschied zu Ihnen, wusste ich allerdings, wo meine Kinder in Zukunft sicher leben würden. Ich musste mich schweren Herzens damit abfinden.

    Unter www.dirkvermisst.blog.de habe ich gelesen, mit welcher Schamlosigkeit ihre Situation als Mutter ausgenutzt worden ist, um Ihres Sohnes habhaft zu werden und seinen Aufenthaltsort zu verschweigen.
    Es muss ja eine regelrechte "Kommandosache" gewesen sein, um die involvierten Ermittler, die Ihren Sohn finden wollten, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln auszuschalten.
    Nachdem ich vor kurzem im deutschen Fernsehen die Dokumentation "Der Sturz" gesehen habe, wurde mir bewusst, mit welcher Einstellung Frau Honecker noch heute im fernen Chile lebt. Dass die DDR über die Freigabe zur Adoption von Babys, Minderjährigen und Jugendlichen verfügen konnte, wie über eine verhandelbare Ware. Zitat (sinngemäss): "Die armen Kinder, die von ihren republikflüchtigen Eltern im Stich gelassen worden sind!" Das perfide Stasi-System machte es möglich. Vielleicht sind es aber gerade die ehemaligen "Handlanger", die es Ihnen noch heute erschweren wollen, den Aufenthaltsort Ihres vermissten Sohnes ausfindig zu machen. Wenn es sich eines Tages bestätigen sollte, dass die "Honeckers" hier im besonderen Fall eine entscheidende Rolle gespielt haben, wäre dies eine Menschenrechtsverletzung. Hier müsste Frau Honecker mit juristischen Mitteln konfrontiert werden.
    Haben Sie schon einmal erwogen, eine E-Petition einzureichen? Es kämen bestimmt viele Unterstützer zusammen.

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