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Die Kanzlerin direkt
§ 33 Abs. 2 EStG und Abitur nach 8 Jahren
Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,
wir sind in der glücklichen Lage, zwei Söhne "auf der Überholspur" zu haben. Einer befindet sich seit seinem 18. Lebensjahr im auswärtigen Studium, bei dem zweiten wird diese Situation bereits im 17. Lebenjahr eintreten. Wir empfinden es im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz als ausgesprochen ungerecht, dass wir als Familie deshalb finanziell mehr belastet werden, weil unsere Kinder noch minderjährig ihr Studium absolvieren. § 33 Abs. 2 EStG sieht den Ausbildungsfreibetrag nur für volljährige Kinder vor. Nach der Verkürzung der Schulzeit bis zum Abitur auf 8 Jahre und der Möglichkeit frühzeitiger Einschulung wird diese Situation zunehmend mehr Familien treffen. Dies ist umso ungerechter, als bei diesen Kindern auch die Bezugsdauer des Kindergeldes deutlich kürzer sein wird als im Schnitt und sie dem Arbeitsmarkt deutlich länger zur Verfügung stehen. Sie entlasten daher die Kindergeldkasse und bringen frühzeitig als Steuerzahler Geld für den Staat. Aus diesem Grunde halten wir eine Anpassung des § 33 Abs.2 EStG mit der Möglichkeit der Inanspruchnahme des Ausbildungsfreibetrages auch für noch minderjährige Kinder für unerlässlich.
Wir hoffen auf eine baldige Antwort,
mfG
Marion Jonas.
Kommentare (1)Schließen
am 14. Oktober 2013
1.
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