Sehr geehrter Herr Hansen,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Grabmale gibt es seit Jahrtausenden. Auch wenn es heute viele andere Möglichkeiten der Bestattung gibt, dürften sie auch in Zukunft Bestand haben.
Grundsätzlich hat jeder das Recht, Art und Ort der eigenen Bestattung zu bestimmen. Die Entscheidung über die letzte Ruhestätte ist – im Rahmen der Gesetze – stets Sache der Betroffenen. Der sogenannte Friedhofszwang kann dieses Recht grundsätzlich einschränken. Er ist in den Gesetzen der Länder geregelt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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