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Autor Dirk Heinzelmann
am 18. August 2010
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Familienpolitik

Gemeinsames Sorgerecht für ledige Väter?!

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,
ich bin ein unehelicher, sorgeberechtigter Vater eines 4-jährigen Sohnes und kämpfe nun seit 2 1/2 Jahren darum, auf die Erziehung und Entwicklung meines Kindes Einfluss zu nehmen. Das Familiengericht Hannover genehmigt mir ein 2 wöchiges "Umgangsrecht" mit meinem Sohn und entzieht meinem Sohn sogar die gerichtlich beschlossenen Wochenenden, wenn die Mutter etwas anderes vor hat. Ein Ausgleich dafür ist nicht vorgesehen, die Mutter geht also vor!?
In Entscheidungen von erheblicher Bedeutung wie Kindergartenwahl, Umzüge und die Konfessionswahl wurde ich nicht eingeweiht, doch das Gericht geht auf diese Punkte nicht ein, sie werden nicht verhandelt, obwohl § 1687 BGB genau dieses vorschreibt. Das OLG Celle lehnt meine Beschwerde ab, da ich mehr Umgang mit meinem Sohn als "üblich" habe. Nach Artikel 6 Grundgesetz und § 1684 BGB hat ein Kind das Recht auf Umgang mit beiden Eltern. Hier steht nichts von 14-tägig und das die Mutter bevorzugt wird. Das Grundgesetz bestätigt auch, daß niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt werden darf! Gilt das Grundgesetz auch für Väter und Kinder?
Mit dem gemeinsamen Sorgerecht hat das Verfassungsgericht einen ersten Schritt in die richtige Richtung getan, nun geht es um die Umsetzung bei den Familiengerichten. Wann werden die Gerichte angewiesen, genau so zu entscheiden, wie es in den o. g. Gesetzen steht? (Mein Sohn braucht jetzt Hilfe!).
In Broschüren des Jugendamts wird auch Vätern Hilfe offeriert, jedoch geht es hier bei Vätern nur ums Geld. Obwohl ich immer pünklich Kindesunterhalt zahle, hat die Mutter eine Beistandschaft beantragt. Der Jugendamtsmitarbeiter hat mir gedroht: "Wenn ich mich nicht umgehend dort melde, macht er mich fertig!" Sind das die Methoden und Hilfsmittel des Staates, um Kindern das Recht auf Umgang mit ihren Vätern zu ermöglichen?
Tausenden von Vätern und Kindern geht es so wie mir. Ich schreibe hier nicht von Zahlungsverweigerern und Vätern, die ihren Pflichten nicht nachkommen, sondern von Vätern, die ihre Kinder lieben und sich voll und ganz dem Wohl ihrer Kinder widmen wollen.
Bitte weisen Sie die Gerichte an, ab sofort entsprechende Beschlüsse und Entscheidungen zu treffen.

Mit freundlichem Gruß
Dirk Heinzelmann

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