Sehr geehrte Frau Bodamer,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Renten der betrieblichen Altersversorgung, zu denen auch so genannte Direktversicherungen gehören, unterliegen grundsätzlich der Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Rechtsprechung ordnet Direktversicherungen auch dann der betrieblichen Altersversorgung zu, wenn Versicherte Versicherungsverträge, die ursprünglich vom Arbeitgeber abgeschlossen wurden, nach dem Ausscheiden aus einem Betrieb freiwillig weiterführen.
Ob und inwieweit die volle Beitragspflicht von Direktversicherungen auch künftig Bestand hat, bleibt abzuwarten. Hierzu ist ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig (AZ: 1 BvR 739/08).
Wir hoffen, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Kommentare (0)Schließen
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.