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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Ellen B. am 26. Oktober 2009
44282 Leser · 0 Kommentare

Soziales

KV-Beiträge auf überwiegend privat finanzierten Direktversicherungen

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr.Merkel,

wir sollen immer privat vorsorgen,und wenn man das tut,ist man nachher der Dumme.
Meine Direktversicherung wurde von 1981-1985 von meinem Arbeitgeber bezahlt.Die Beiträge von 1986-2008 wurden von mir privat bezahlt. Nun berechnet meine Krankenkasse auf den ganzen Betrag ihre Beiträge. Da ich nur eine geringe Rente bekomme,ca.500.-Euro,brauche ich für meinen Lebensunterhalt die Direktversicherung.
Nun beschließt ein Richter daß es rechtsmäßig ist,und die gesetzliche Krankenkasse auf den gesamten Betrag ihre Beiträge anrechnen darf.Das kann ja wohl nicht wahr sein! Sowas versteht kein normaler Mensch.Ich zweifle inzwischen an unserem Rechtssystem. Dieser Richter ist wohl seiner Aufgabe nicht gewachsen und müßte versetzt werden!
Es gibt viele Mitstreiter die in der gleichen Situation sind und hoffen auf eine gerechte Änderung dieses Gesetzes.aber noch möglichst in diesem Leben. Ist es möglich hier was zu ändern?

Mit freundlichen Grüßen

Ellen Bodamer

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 04. Dezember 2009
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Bodamer,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Renten der betrieblichen Altersversorgung, zu denen auch so genannte Direktversicherungen gehören, unterliegen grundsätzlich der Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Rechtsprechung ordnet Direktversicherungen auch dann der betrieblichen Altersversorgung zu, wenn Versicherte Versicherungsverträge, die ursprünglich vom Arbeitgeber abgeschlossen wurden, nach dem Ausscheiden aus einem Betrieb freiwillig weiterführen.

Ob und inwieweit die volle Beitragspflicht von Direktversicherungen auch künftig Bestand hat, bleibt abzuwarten. Hierzu ist ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig (AZ: 1 BvR 739/08).

Wir hoffen, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung