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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Lennart Krause am 27. Juli 2009
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Gesundheit

Versicherungspflichtigegrenze?

Sehr geehrte Frau Kanzlerin,

ich würde Ihnen gern eine Frage stellen:

Als ich vor kurzem vor der Wahl stand zu welcher Krankenkasse ich gehe. War ich sehr überrascht als ich erfuhr, das dadurch dass mein Gehalt unter der Versicherungspflichtgrenze von zurzeit 48.150 Euro im Jahr liegt, mich nicht privat versichern darf. Warum gibt es diese Grenze? Und warum liegt sie so hoch? Ich dachte wir leben in einem freien und demkratischen Land in dem jeder, unabhänging von Alter, Rasse, Geschlecht und geselschaftlicher Stellung, wählen kann wie er sich versichert. Darf ich, weil ich nicht 48.150 Euro im Jahr verdiene, nicht frei wählen ob ich mich privat oder gestzlich versichere?

Und ich habe auch gelesen, dass wenn man sich privat Krankenversichert dann auch nicht in die gestzliche Pflegeversicherung, sonder ebenfalls in eine private Pflegeversicherung einzahlt. Was soll damit erreicht werden?

Über eine baldige und Fragen bezogene Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen Lennart Krause