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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
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Status der Beiträge
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Kultur, Gesellschaft und Medien
Budget der öffentlich-rechtlichen Sender
Sehr geehrte Frau Merkel,
Mein Anliegen betrifft das Budget der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Mir ist bewusst das diese in den Zuständigkeitsbereich der Länder fallen, trotzdem würde mich ihre Meinung zu diesem Thema interessieren.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dienen der medialen Grundversorgung der deutschen Bevölkerung.
Die Gesammterträge aus Rundfunkgebühren beliefen sich laut www.gez.de im Jahr 2006 auf 7,29 Milliarden Euro. Die monatlichen Gebühren belaufen sich auf 17,03 Euro für ein angemeldetes Fernsehgerät.
Ich frage mich wie sich diese Beträge rechtfertigen lassen.
Vergleicht man die Programmgestaltung der öffentlich-rechtlichen Sender mit den privaten Rundfunkanstalten fällt auf das die Qualität der Programme sich nicht maßgeblich unterscheidet.
Ist es wirklich im Sinne medialer Grundversorgung, reine Unterhaltungsprogramme wie Commedy, Soap Operas, Sport und ähnliches zu senden?
Diese Programmsparten werden völlig ausreichend durch die Privatsender abgedeckt.
Die mediale Grundversorgung, unter die Nachrichtensendungen, Reportagen, Magazine, Dokumentationen u.ä. fallen sollten, wäre auch mit erheblich geringerem Budget gewährleistet.
Die Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstallten hat in meinen Augen versagt.
Eine öffentliche Diskussion zu diesem Thema würde ich begrüßen.
mit freundlichen Grüßen,
Andreas Klimmer
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