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Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
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Innenpolitik
Vorratsdatenspeicherung
Sehr geehrte Frau Merkel,
Die Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung wurden im Plenum verabschiedet. Gleichzeitig empörte sich die Presse heute (10.11.2007) über die vom BKA durchgeführte Postkontrolle und den vom NDR erhobenen Vorwurf, Gespräche eines Mitarbeiters seien abgehört worden. Anzumerken ist, dass für die Aktion des BKA ein richterlicher Beschluss vorlag.
Ebenfalls am gleichen Tag berichtet Focus (http://www.focus.de/politik/deutschland/sicherheit_aid_13...) darüber, dass die Geheimdienste und das BKA die bisher in eigener Regie durchgeführten Kontroll- und Abhöraktionen in die Zuständigkeiten an das Kölner Bundesverwaltungsamt übergehen sollen.
Im so genannten Kampf gegen den Terrorismus sollen die Überwachungsmethoden nach dem Willen des Innenministers Schäuble noch erheblich weiter ausgebaut werden.
Sie, Frau Merkel, haben in der ehemaligen DDR gelebt und kennen die Methoden der Stasi, die über die Bürger der DDR Informationen jeglicher Art sammelte. Befürchten Sie nicht, das eine Überwachungsbehörde letztendlich ähnliche Konsequenzen haben wird, wie die der Stasi in der ehemaligen DDR? Ist nicht die Freiheit das oberste Gut der Bürger?
Sicherlich soll die Verwendung der gespeicherten Daten nur selektiv erfolgen und das nur auf richterlichen Beschluss. Allerdings der Zugriff von Geheimdiensten soll dabei auch ohne richterlichen Beschluss möglich sein. Kann aber jeder Richter wirklich gewährleisten, dass seine Genehmigung zur Verwendung gespeicherter Daten wirklich auf der Basis konkreter Verdachtsmomente erfolgt und kann er im Einzelnen wirklich eine Folgenabwägung durchführen?
Diese Frage stelle ich mir, weil die richterliche Genehmigung zur Postkontrolle der Presseorgane aus meiner Sicht nicht konform mit dem Cicero-Urteil des BVerfG geht.
Mit freundlichen Grüßen
Gert Flegelskamp
Kommentare (2)Schließen
am 12. November 2007
1.
am 26. November 2007
2.
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