Sehr geehrter Herr May,
der Abgeordneten Dr. Angela Merkel steht eine Abgeordnetenentschädigung zu, die sich an der Entschädigung für alle anderen Mitglieder des Deutschen Bundestages orientiert. Grundsätzlich erhalten Parlamentsmitglieder zurzeit eine zu versteuernde Entschädigung von 7009 Euro monatlich. Für Frau Dr. Merkel reduziert sich dieser Betrag nach Paragraph 29 Absatz 1 des Abgeordnetengesetzes um 50 Prozent, da sie als Bundeskanzlerin zugleich ein Einkommen aus einem Amtsverhältnis bezieht.
Hinzu kommt eine Kostenpauschale in Höhe von 3720 Euro zum Ersatz von Aufwendungen im Rahmen der Mandatsausübung wie etwa der Unterhalt eines Wahlkreisbüros. Unter Maßgabe von Paragraph 12 Absatz 6 des Abgeordnetengesetzes wird diese Kostenpauschale für die Abgeordnete Dr. Angela Merkel um 25 Prozent reduziert.
Mit freundlichen Grüßen