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Gesetzgebungsverfahren
Re: Abschaffung der Abstammungsurkunde zum 01.01.2009
Sehr geehrte Frau Behr,
in der Tat wird es ab dem 1. Januar 2009 keine Abstammungsurkunde mehr geben – was Kosten einspart und ein Beitrag zum Bürokratieabbau ist. Tatsächlich hat die Abstammungskurkunde in der Praxis nämlich so gut wie keine Bedeutung. Deshalb wird künftig außer der beglaubigten Abschrift des Geburtseintrags nur noch die Geburtsurkunde aus dem Geburtenregister ausgestellt. Aus dem Geburtseintrag können Adoptierte nach wie vor die Personalien der leiblichen Eltern erfahren.
Das heutige Adoptionsrecht versucht zwischen den Interessen der Beteiligten einen bestmöglichen Kompromiss zu erreichen: Einerseits besteht das Ziel einer Adoption darin, dass das Kind in die neue Familie voll eingegliedert wird. Aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber verschiedene Vorschriften erlassen, die das Kind und seine Familie nach außen hin schützen. Außenstehende sollen über die Herkunftsfamilie des Kindes und die Tatsache der Adoption so wenig wie möglich erfahren. Andererseits hat das Bundesverfassungsgericht ein Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung festgestellt. Das heißt: Adoptierte können sich auf die Suche nach ihren leiblichen Eltern begeben und die zuständigen Stellen dürfen vorhandene Informationen nicht vorenthalten. Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung beinhaltet jedoch nicht, dass die zuständigen Stellen jede erdenkliche Nachforschung anstellen müssen, um die Abstammung zu klären.
Die Aufarbeitung von politisch motivierten Zwangsadoptionen in der DDR stellt eine noch weitaus schwierigere Aufgabe dar. Über die bestehenden Möglichkeiten zur Aufklärung in diesen besonderen Fällen haben wir in der Ihnen bereits bekannten Antwort vom 26. Oktober 2007 ausführlich informiert.
Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Presse und Kommunikation