Sehr geehrter Herr Hoffmann,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Das Problem, dass Sie als Rollstuhlfahrer nicht auf den Fernsehturm fahren können, ist mir seit Jahren bekannt und ich bedauere das sehr. Es liegt jedoch weder in der Zuständigkeit des Senats noch in der des Bezirksamtes Mitte, den Betreiber zu veranlassen, die Brandschutzbestimmungen zu ändern. Vielmehr ist es ein rechtlich-versicherungstechnisches Problem, dass der Betreiber an dieser Entscheidung festhält.
Außerdem handelt es sich beim Fernsehturm um einen sogenannten „Bau im Bestand“. Umbaumaßnahmen in Form von Außenfahrstühlen sind nach denkmalschutz-rechtlichen Bestimmungen nicht zugelassen.
Das Restaurant bzw. die Aussichtsplattform sind nur durch relativ schmale Aufzüge oder eine sehr enge Wendeltreppe zu erreichen. Sollte es im Falle eines Brandes notwendig sein, das Gebäude zu evakuieren, wäre eine Rettung durch die Rollstuhl-fahrer selbst oder helfende Dritte aufgrund der Enge völlig ausgeschlossen. Die Aufzüge dürfen im Brandfall nicht mehr genutzt werden und stehen insoweit auch nicht als Rettungsweg zur Verfügung.
In mehreren Gesprächen zwischen dem Betreiber, der Strabag AG, und dem Landesbeauftragten für Behinderte, Herrn Marquard, sowie der Behindertenbeauftragten des Bezirksamts Mitte, Frau Knuth, ist die Problematik seit Jahren immer wieder erörtert und diskutiert worden, jedoch ohne ein zufriedenstellendes Ergebnis.
Leider gibt es für den Fernsehturm, wie auch für andere historische, denkmalgeschützte Bauten, noch keine befriedigende Lösung für die berechtigten Wünsche der Rollstuhlfahrer.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Wolf
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