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Beantwortet
Autor Thorsten Hambsch am 28. Juni 2019
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Gesundheit

Lärmbelastung in Kronau

Guten Tag,

anbei ein Auszug aus der SWR-Berichterstattung vom 26.06.2019 zur Infoveranstaltung vom 25.06.2019:

"Die in Kronau sollten eigentlich vom Windpark so gut wie nichts mitbekommen"

Markus Wirth, Projekt-Chef

Was bedeutet "so gut wie nichts" ?
Ich verstehe das so, dass es für die Einwohner in Kronau durchaus eine dauerhafte Lärmbelastung, wenn auch eine möglicherweise geringe, geben wird.

Gibt es konkrete, durch fundierte Berechnungen ermittelte Werte zur Lärmbelastung in Kronau (Gesamtgebiet) wegen des Windparks?

Die hier im Portal hinterlegte Karte zur Lärmentwicklung ist zu pauschal und nicht abschließend !

"Da der Schall der Autobahn lauter sei als die Windräder, würden auch die Menschen in Kronau nichts mitbekommen."

Markus Wirth, Projekt-Chef

Ist dies eine Vermutung oder eine durch fundierte Berechnungen verbindliche Aussage ? Diese würde dann der vorgenannten im Grunde entgegenstehen. Zwischen "so gut wie nichts" und "nichts mitbekommen" gibt es einen Unterschied.

Es wäre wünschenswert, wenn die kompletten Renaturierungs- und Ausgleichsmaßnahmen in unmittelbarer Umgebung des geplanten Windparks vorgenommen würden und nicht irgendwo. Gibt es dazu konkrete Pläne.

Vielen Dank für Ihre Mühe.

Mfg.

+3

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Antwort
Von am 24. Juli 2019

Sehr geehrter Herr Hambsch,

die Schallemissionen und Schallausbreitung sowie Wahrnehmung können Sie der Isophonenkarte auf der Seite Projektinformationen oder der Präsentation entnehmen. Dabei handelt sich um eine vorläufige Ermittlung.

In dieser Abschätzung können an allen umliegenden Wohnbebauungen nicht nur die für allgemeine Wohngebiete festgelegten Grenzwerte in der Nacht von 40 dB(A), sondern sogar die Grenzwerte für reine Wohngebiete oder Kurgebiete / Krankenhäuser eingehalten werden. Der Wert von 40-50 dB entspricht etwa der Lautsärke eines Kühlschranks, 30 dB dem Flüstern einer menschlichen Stimme.

Es handelt sich bei der vorgestellten Isophonenkarte nur um eine erste Schallabschätzung ohne jegliche Berücksichtigung von Vorbelastungen vor Ort, die im späteren Schallgutachten mit einberechnet werden. Das endgültige Gutachten berücksichtigt die Vorbelastungen und wird derzeit erstellt.

Der Ausgleich erfolgt zum Teil unmittelbar, als auch durch Ausgleichsflächen in der Umgebung. Derzeit werden dazu verschiedene Gespräche geführt. Von Seiten der Wirsol werden verschiedene Flächen angeboten werden, die Entscheidung darüber liegt bei der zuständigen Genehmigungsbehörde.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Projektteam Windpark Lußhardt