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Autor Sabine Schomaeker am 11. September 2009
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Gleichstellung

wann werden alleinerziehende endlich als Familie angesehen?

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

ich möchte nun auch die Möglichkeit nutzen, Sie hier öffentlich anzusprechen. Ich bin alleinerziehende Mutter von 2 Kindern, lebe leider zur Zeit von SGB II - Geldern und muss hier immer wieder feststellen, das wir alleinerziehenden Eltern in allen Bereichen benachteidigt sind.

Das beginnt bereits mit der Wohnungssituation, bei der, wie alle wissen, nur die Personenzahl Gültigkeit hat. Somit stehen mir z.B. mit zwei Kindern nur 70qm mit 3 Zimmern Küche und Bad zu. Nun könnte man annehmen das es ja möglich ist, die Kinder in ein gemeinsames Zimmer zu geben und alles ist gut. Dem ist aber, bei einem Altersunterschied von mehr als 7 Jahren, nicht so, noch dazu bei unterschiedlichen Geschlechtern. Dem endsprechen bleibt mir als Mutter nichts weiter übrig als im Wohnzimmer zu nächtigen ( was Beispielsweise in NRW so vorgesehen ist, da hier die s.g. Wohnzimmerregelung, wie bei Einzelpersonen, gilt. )

D. H. Das der Gemeinschaftsraum, in dem Feste wie Weihnachten, Geburtstage etc, stattfinden, gleichzeitig als Schlafraum der Mutter dienen muss. Ganz zu schweigen von den dort untergebrachten Elektrogeräten, die wie allseits bekannt, gesundheitliche Beeinträchtigungen nach sich ziehen, wird dieser Raum im Winter wohl anders beheizt als ein Schalfzimmer und man kann hier kaum von einem gesunden Schlafklima reden.

Ich denke doch, das hier ein gravierender Unterschied zu einer Familienkonstellation mit Mutter, Vater und EINEM Kind = 3 Personen und einer Mutter mit ZWEI Kindern = 3 Personen, zu sehen ist.

Ich möchte Sie daher dringend auffordern hier bundesweit, einheitliche Änderungen herbei zu führen, in denen wir alleinerziehenden endlich als Familie mit allen Rechten angesehen werden.

Es gibt von diversen Ländern bereits Regelungen, bei denen ein Mehrbedarf an Wohnraum für alleinerziehenden anerkannt wird, es wird eine fiktive, weitere Person hinzu gerechnet.

Dennoch scheint hier eine reine Willkür der Länder möglich zu sein,. Hier müssen dringend EINHEITLICHE Gesetze her um derartige Ungerechtigkeiten zu verhindern und zu vermeiden. Es kann nicht angehen, das in Niedersachesen einer Mutter mit zwei Kindern ein Haus mit Garten ( 90 qm ) bewilligt wird und in NRW nur Sozialwohnungen im untersten Bereich mit 70qm. ( Ich selbst zahle monatlich, von meinen Regelleistungen, über 70€ zur Miete selbst, Heizkosten werden nur antielig von der ARGE übernommen, die zahle ich auch noch selber, um meinen Kindern eine halbwegs vernünftige Wohnsituation bieten zu können. )

Hier sind Sie als Familienministerin, meiner Meinung nach, dringend in der Pflicht.

Wir alleinerziehenden sind FAMILIEN und es kann nicht angehen, das wir schlechter gestellt werden, nur weil hier der Partner fehlt. Ein Wohnzimmer ist eine Standardeinrichtung jeder Famile, hier wird GEMEINSAME Zeit verbracht, Ferngesehen, gespiel, Besuch empfangen ( oder sollen wir das im Schlafzimmer tun ? ) und vieles mehr. Ein Elternschlafzimmer ist ein Privatraum, der wohl jeden Eltern, egal ob allein oder mit Partner, zustehen sollte. Oder möchten SIE z.B. Ihren Tannenbaum an Weihnachten, in Ihr Schlafzimmer stellen, oder dort gar Besuch empfangen?

in diesem Sinne warte ich mit Spannung auf Ihre Antwort.

mit freundlichem Gruß
S.Schomäker

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