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Sehr geehrte Frau von der Leyen,
Ich arbeite Vollzeit in einer Promotion Agentur als Projektleiterin und habe seit 2 Jahren noch einen Nebenjob auf 400,- € Basis.
Wird dieser 400,- € Job beim Elterngeld mit einberechnet?
Vielen Dank & Grüße
N. Reuter
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