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Autor Kerstin Sonat am 16. November 2009
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Familie

Unterhaltsvorschusses und steuerliche Behandlung von Alleinerziehenden

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

als alleinerziehender Mutter zweier Kinder liegt mir das Thema Unterhaltsvorschuss bzw. die steuerliche Behandlung von Alleinerziehenden sehr am Herzen.

Scheinbar gehöre ich aber einer Randgruppe bei den Alleinerziehenden an. Ich erwirtschafte den Lebensunterhalt für meine Kinder (6 und 8 Jahre) auschließlich selbst. Da ich in der glücklichen Lage bin, relativ gut zu verdienen, erhalte ich keinerlei Sozialleistungen für mich oder die Kinder.

Ein weiterer Punkt in unserer Familiensituation ist wohl ebenfalls nicht die Regel. Der Vater der Kinder ist erwerbsunfähig und wird niemals in der Lage sein, Unterhalt für seine Kinder zu zahlen.

Die erste Frage, die sich mir in diesem Zusammenhang stellt ,ist: Warum der Unterhalsvorschuß auch in solchen Fällen nur 6 Jahre gezahlt wird? Ich werde jetzt meine Arbeitszeit von 80% auf 100% aufstocken müssen, um irgendwie einen finanziellen Ausgleich zu schaffen. Staatliche Leistungen, um dieses irgendwie aufzufangen stehen uns nämlich nicht zu. Das kann doch bei 2 noch relativ jungen Kindern nicht unbedingt gewollt sein, dass wir noch weniger Zeit miteinander verbringen können?

Sicherlich wäre das ganze auch leichter aufzufangen, wenn es zumindest mehr Steuererleichterungen für Alleinerziehende geben würde. Der Haushaltsfreibetrag in der Steuerklasse 2 ist wirklich lächerlich gering.

Warum kann nicht erhaltener Unterhalt nicht als Abzugsbetrag bei der Steuer geltend gemacht werden? Der gezahlte Unterhalt ist für die Kinder schließlich auch nicht zusätzlich von der Mutter zu versteuern.

Ist in diesem Zusammenhang das Ehegattensplitting wirklich gerecht? Brauchen wir nicht vielmehr ein Familiensplitting, dass die Kinder fördert und damit auch eine Gleichstellung von Alleinerziehenden erreicht?

Mein fiktiver Kolleg Herr X ist Alleinverdiener mit einem Kind und einer Ehefrau. Bei gleichem Verdienst und gleicher Anzahl Personen - nämlich 2 - für die Herr X und ich jeweils zu sorgen haben, ist das Haushaltseinkommen von Herrn x (unter Berücksichtigung des Kindergeldes) um 400 Euro höher als meins. Ist das gerecht? In Fällen, wo Unterhalt gezahlt wird, kann man sicher noch von Gerechtigkeit sprechen. Aber wenn man, so wie ich, dauerhaft nichts bekommt, muß m. E. zumindest ein steuerlicher Ausgleich geschaffen werden.

Beste Grüße
Kerstin Sonat

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