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Autor Anika Schoen am 23. November 2009
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Familie

Rückkehr aus Erziehungszeit kaum möglich

Sehr geerte Frau von der Leihen,

nach 13 Jahren Angestelltenverhältnisses im Eizelhandel in dem Ich zuletzt als Filialleiterin der insgesammt 80Frauen starken Firma gearbeitet habe, stehe Ich vor folgener Situation:

Am 3.Oktober 2009 endete meine Elternzeit für meine zwei
kleinen Kinder. Frühzeitig gab Ich meinem Arbeitgeber schriftlich bekannt, dass Ich meine Arbeitszeit verkürzen möchte. Und zwar auf eine Halbtagsstelle vormittags, da meine Kinder einen Kindergartenplatz von 8,00Uhr bis 12,00Uhr haben. Zudem kommt meine ältere Tochter im Jahr 2010 in die Grundschule- diese wird regelmässig um 12Uhr enden. Da in der Firma die meisten Angestellten bereits Erwachsene Kinder haben sah Ich dies als kein Problem an.

Mein Arbeitgeber hat mir daraufhin eine Ganztagsstelle in einer 30 Kilometer entfernten Filiale oder einen 400Euro-Job im Hauptgeschäft angeboten. (Das Hauptgeschäft befindet sich in meinem Wohnort.). Als Ich nach der ersehnten Halbtagsstelle fragte, wurde mir gesagt, dass Ich keinerlei Anspruch auf diese Stelle hätte.
So bliebe mir nun nichts weiter übrig als zu kündigen? Wie kann es sein, dass es einem Arbeitgeber so leicht gemacht wird, mit uns aus der Elternzeit zurückkommenden Frauen so zu verfahren? Ist es nicht von einem Geschäft in dieser Grössenordnung zu erwarten auf die Familiäre Situation der Arbeitgeberinnen einzugehen? Schliesslich habe Ich mich für meine Kinder entschieden und möchte auch die meiste Zeit des Tages mit Ihnen verbringen -zumindest in den ersten Jahren- und sie nicht nur zum Frühstück und Abendbrot sehen.

Ich freue mich auf Ihre Stellungnahme!
Mit freundlichen Grüssen!
A. Schön

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