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Gleichstellung
Berufstätige Frauen und Kinderbetreuung
Sehr geehrte Frau von der Leyen,
Meine Frage betrifft die Kinderbetreuung sowie in weiterem Sinne unser Rechtssystem.
Es geht hier leider nur in der Kurzform,da dieser Fall so tief gestaffelt ist,daß ich vermutlich mehrere Seiten ausfüllen müsste und da dies eine öffentliche Kommunikationsplattform ist,werde ich wohl auf Einzelheiten verzichten müssen.
Ich bin seit kurzem mit einer berufstätigen Mutter mit einer 15 Monate alten Tochter zusammen,wir beide sind voll berufstätig im Schichtdienst.
Sie ist noch verheiratet und hat sich von ihrem Ehemann getrennt,da sie sich nicht mehr mit ihrem Ehemann verstand.Ihr Ehemann ist übrigens arbeitslos und beteiligte sich nur sporadisch an der Kindesunterhaltung.
Jetzt geht es um das Sorgerecht und Unterhalt für die Tochter,eine Einigung ist leider nicht in Sicht,weil der Herr zu bequem zum arbeiten ist und plötzlich den treusorgenden und fürsorglichen Vater gibt.
Er droht immer wieder seiner Nochfrau,er würde ihr die Tochter wegnehmen und ganz weit wegziehen,nur damit sie ihm folge,so ging das ja über ein Jahr lang gut.
Die Großeltern der Mutter baten vor knapp 6 Monaten bereits um Hilfe,da sie sich das Elend nicht anschauen konnten und wollten.
Dieser Versuch prallte jedoch an den Mauern des zuständigen Jugendamtes ab,man wisse nicht,wie man sich an die Familie herantasten könne.Klasse Jugendamt!!!
Der Kindesvater versucht nun,die Tochter als Spielball und Druckmittel zu benutzen und bekommt dabei auch noch vom Jugendamt Hilfe,entgegen der üblichen Praxis,ihr werden Vorwürfe gemacht,weil sie Vollzeit arbeitet und eine Tagesmutter besorgte,damit sie ihre Familie ernähren konnte.Sie wird noch nichtmal angehört,sondern immerwieder vertröstet.Also wendet sie sich an das hiesige Jugendamt,wo unverbindliche Aussagen gemacht werden,sie würde ja nicht hier wohnen.
Also behält der Kindesvater die Tochter auf Anraten des Jugendamtes und beide Elternteile sollen nun wochenlang Ping-Pong mit der Tochter spielen,bis sich die Gerichte mal in die Verhandlungspositionen bewegt haben.Der Kindesvater erpresst seine Frau,indem er ihr vorspielt,er würde einen Suizid begehen wollen,sie solle das Kind abholen,die entsetzte Mutter ruft Jugendamt und Polizei zu Hilfe,Jugendamt schreibt Polizei an,sie mögen doch die Tochter aus dem Hause holen und der Mutter übergeben.Als die Polizei endlich eintrifft,sitzt der Vater bei "Kaffee und Kuchen" und beschuldigt seine Frau der Falschaussage und das Jugendamt unterstützt den Herren schonwieder.Ich war übrigens bei dieser Aktion der Polizei zugegen und war entsetzt über soviel "keine Gefahr im Verzug" .So geht das nun schon über mehrere Wochen,langsam wird es nervig,garantiert auch für das Kind . Auf diesen Vorfall hin behält die Mutter das Kind nach dem nächsten Besuch und erkundigt sich beim hieseigen Jugendamt nach der Rechtslage,wobei sich das Jugendamt wieder bedeckt hält,kein hiesiger Wohnsitz,keine Hilfe.
Meine Freundin besorgt eine Tagesmutter,damit die kleine Tochter nicht zuhause ohne Aufsicht verbleibt und meine Freundin arbeiten gehen kann.Natürlich beteilige ich mich aktiv an der Unterhaltung der kleinen Dame und wir haben viel Spass in den freien Tagen.
Jetzt ist der Streit soweit eskalliert,daß der Kindesvater eine Einstweilige Verfügung erwirkt hat,in der die Arbeit der Mutter als Grund genommen wird,das Kind beim Vater zu belassen und das Jugendamt klatscht noch Beifall bzw.beteiligt sich einseitig an dieser Aktion.
Natürlich ist meine Freundin am Boden zerstört,unsere Rechtsanwältin war über die Urteilsbegründung erschüttert.
Muss sich also eine beruftätige Mutter solche Art von Staatsgewalt gefallen lassen und sich solche Willkür beugen bzw.tatenlos zusehen,wie auf dem Rücken ihres Kindes sich der Mann es gut gehen lässt und auch noch Rückendeckung durch das Jugendamt bekommt?
Warum lässt der Staat solche Praktiken zu bzw.warum werden Mütter,die Berufstätig sind,plötzlich benachteiligt?
Oder sollte man den Frauen wirklich raten,3 Jahre Babypause auszusitzen,weil sie mit Benachteiligungen rechnen müssen?
Herzlichen Dank und einen schönen Gruß aus Heidelberg
Mit freundlichen Grüssen
Rene Balzke
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