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Autor C. Hanschen am 04. Juni 2009
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Familie

Progressionsvorbehalt

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

in allen Medien weisen Sie und Ihr Ministerium immer wieder auf die großen Vorteile für Familien durch die Einführung des Mutterschaftsgeldes und des Elterngeldes hin.
Dabei wird aber immer verschwiegen, dass diese Familienförderung über den § 32 b EStG dem Progressionsvorbehalt unterliegt.
Dies hat zur Folge, dass der lohnsteuerpflichtige Partner, der meistens nach Steuerklasse 3 abrechnet, zu erheblichen Steuernachzahlungen herangezogen wird, die je nach Einkommenshöhe bei weit über 2000,-- Euro jährlich liegen können.
Junge Familien denen dies nicht bekannt gemacht wurde, geraten dadurch in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten.
Eine Streichung des § 32 b Abs. 1 c u. j wäre daher angebracht und ehrlicher. Die Förderung sollte nicht auf steuerlichen Wege wieder eingezogen werden.
Dem Bürger wird eine Unterstützung vorgegaukelt die so gar nicht gezahlt wird.

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