Sehr geehrte Nutzer von direktzu.de/vonderleyen. Diese Plattform ist aufgrund des Wechsels an der Spitze des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) archiviert. Sie können daher keine Beiträge veröffentlichen oder bewerten. Bereits veröffentlichte bzw. beantwortete Beiträge stehen Ihnen jedoch weiterhin zu Ihrer Information zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Archiviert
Autor R W am 16. November 2009
7698 Leser · 6 Stimmen (-2 / +4)

Kinder und Jugend

Kindergeldanrechnung bei Nichtbetreuung

Sehr geehrte Frau von der Leyen,
ich bin allein erziehend und erhalte das Kindergeld für 2 Kinder.

Der Vater der Kinder zahlt den Unterhalt abzüglich des hälftigen Kindergeldes.

Er hat die Kinder seit 5 Jahren nicht gesehen und somit wird das abgezogene "Kindergeld" auch nicht für die Betreuungskosten der Kinder aufgewendet.

Jede Erhöhung des Kindergeldes und der Kinderbonus 2009 dient ihm als Taschengeld und kommt den Kindern zur Hälfte nicht zugute sondern dem Vater.

§ 1612b BGB sagt, dass das Kindergeld zur Deckung des Barbedarfs des Kindes zu verwenden ist:
"zur Hälfte, wenn ein Elternteil seine Unterhaltspflicht durch Betreuung des Kindes erfüllt"

im Umkehrschluss muss es doch dann heißen, dass die Hälfte, die nicht durch Betreuung ausgeglichen ist, auch nicht vom Unterhalt abgezogen werden kann.
D.h. dass ein nicht betreuender Elternteil auch keinen Anspruch auf Kindergeld erheben kann.
Selbst Rechtsanwälte scheinen überfordert.
Ich bitte um Aufklärung.
MfG
W.

+2

Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.