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Beantwortet
Autor Konrad Huber am 18. Mai 2009
20417 Leser · 276 Stimmen (-37 / +239)

Gleichstellung

Keine Jugendfreigabe (?)

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

in den letzten Monaten haben Sie sich mehrmals zum Thema Jugendschutz in den Medien geäußert. Nutzer des DirektZu Portals wollten von Ihnen wissen, warum volljährigen Bürgern soviel vorenthalten wird.
Leider waren Ihre Antworten zu diesem Thema für viele Leute eher unbefriedigend. Auf den Beitrag „Jugendschutz oder Erwachsenenbevormundung“ antworteten Sie:

„Ich bekomme nun immer wieder zu hören, das Jugendschutzgesetz würde die Erwachsenen bevormunden. Das ist falsch! Erwachsene sind von diesen Vorschriften gar nicht betroffen. (...)“

Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie hier falsch liegen. Erwachsene sind von diesen Vorschriften sehr wohl betroffen!

Das Problem für deutsche Spieler sind nämlich vor allem die Indizierungen und NICHT das von Ihnen angesprochene Strafgesetz! In den letzten 10 Jahren wurde nur eine Handvoll Spiele wegen „Gewaltverherrlichung“ beschlagnahmt.
Medien werden indiziert weil sie als „jugendgefährdend“ angesehen werden. Doch diese Fassungen haben im Rest Europas maximal eine 18+ Freigabe der Pegi bzw. eine „M for Mature“-Bewertung („ab17“) in Nordamerika erhalten.
Spiele-Entwickler und Filmverleihe kürzen 18er Titel nicht um minderjährige Kunden zu erreichen, wie Sie es in Ihren Antworten vom 12. Februar und 8. Mai fälschlicherweise behauptet haben. Nur sehr wenige Videospiele werden gekürzt um ein „jüngeres Publikum“ zu erreichen. Die meisten werden gekürzt damit ihnen überhaupt erst das Label „keine_Jugendfreigabe/ab18“ gewährt wird!

Im deutschen Einzelhandel (den man zur Zeiten einer Wirtschaftskrise gerne unterstützen möchte/sollte) sind indizierte Titel auch „unter der Ladentheke“ kaum zu finden. Die internationale Videospielmarkt-Kette „GameStop“ verkauft in deutschen Filialen keine indizierte Ware aus Furcht vor rechtlichen Konsequenzen; Saturn/MediaMarkt verkaufen aus Prinzip nichts, was nicht offen angeboten werden darf.

Spiele und Filme werden nicht gekürzt um ein größeres Publikum zu erreichen. Sie werden gekürzt um ÜBERHAUPT erst ein Publikum zu erreichen! Eine Indizierung gleicht in diesem Fall einem wirtschaftlichen Sargnagel.

Ein weiterer Punkt, der volljährige Spieler betrifft: Sogenannte „Herunterladbare Inhalte“, auch DLC genannt, sind eine populäre Methode von Spiele-Entwicklern ein bereits im Handel erschienenes Spiel zu erweitern, z.B. durch neue Mehrspieler-Gebiete, Missionen oder Ausrüstung.
Aber die Zusatz-Inhalte für indizierte Titel können von Deutschland aus nicht legal erworben werden. Im deutschen Online-Marktplatz von Microsofts Xbox 360 beispielsweise dürfen keine Inhalte für indizierte Spiele angeboten werden. Dies ist keine freie Entscheidung der Anbieter, sondern wird vom Gesetz erzwungen.
So wird erwachsenen Spielern Erweiterungen vorenthalten, die von den Entwicklern bereits versprochen wurden. DLC ist nicht im Laden erhältlich, sondern nur über den Online-Marktplatz eines Landes und somit wird deutschen Spielern das „gesamte“ Spielerlebnis verweigert.

Also:

"Warum dürfen Titel mit der FSK/USK-Einstufung "ab18" kein jugendgefährdendes Material enthalten, wenn sie doch von vornherein nicht für Jugendliche, sondern für Erwachsene gedacht sind?
Oder anders gefragt: Wem nutzen Indizierungen?
Wenn man von Sonderfällen wie "Gewaltverherrlichung" und Nazi-Propaganda einmal absieht, gibt es keinen sinnvollen Grund warum "ab18" freigegebene Waren in Deutschland nicht die selben sein können wie im Rest Europas.

Das Verbannen bestimmter Titel aus den Händlerregalen hat keinen Effekt außer einem negativen auf die deutsche Wirtschaft. Für einen Minderjährigen wäre eine Indizierung sogar eher ein Kaufgrund und irgendeinen Weg an solches Material zu kommen gibt es immer. Wenn man dieser Logik weiter folgen würde, müsste auch Alkohol aus Supermärkten verbannt, Playboys unter der Theke gelagert und Autoschlüssel immer weggeschlossen werden.

Dass Minderjährige Spiele spielen, welche nicht für sie geeignet sind, lässt sich z.B. dadurch besser kontrollieren, indem man die in den Spiel-Konsolen eingebauten Jugendschutzfunktionen verwendet. Diese verhindern z.B das Spielen von Titeln mit einer zu hohen Freigabe.
Jugendschutz kann und darf in der aktuellen Form nicht vom Staat ausgehen! Das Stichwort lautet: Medienkompetenz. Für Eltern, Lehrer, Schüler und Politiker gleichermaßen. Und mit einer „Schau Hin!“ Kampagne ist es da nicht getan.

Hochachtungsvoll,
Konrad Huber

+202

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Antwort
von Ursula von der Leyen am 10. August 2009
Ursula von der Leyen

Sehr geehrter Herr Huber,

das Thema Jugendschutz in den Medien beschäftigt nicht nur die User dieses Portals. Wer darf welche Computerspiele spielen bzw. warum haben welche Spiele eine deutliche Alterskennzeichnung – darüber wird seit Monaten diskutiert. Und doch drehen wir uns an dieser Stelle zunehmend im Kreis, denn für mich als Bundesjugendministerin hat der Schutz von Kindern und Jugendlichen ganz klar oberste Priorität. Darauf habe ich bereits mehrfach hingewiesen - zuletzt hier: http://www.direktzu.de/vonderleyen/messages/21262#post_21620 – und dazu stehe ich auch weiterhin. Dass diese klare Haltung nicht überall Zustimmung findet, liegt in der Natur der Sache. Es ändert aber nichts daran, dass ich an den Regelungen zum Jugendschutz in ihrer jetzigen Form festhalten werde. Sie haben selbstverständlich Recht, wenn sie an die Verantwortung von Eltern, Lehrern, Schülern und Politikern appellieren. Das kann aber nicht heißen, dass man die Spielindustrie, die am Vertrieb ihrer Produkte immer noch gutes Geld verdient, aus ihrem Teil der Verantwortung für den Jugendschutz entlässt. Denn Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, dass wir sie schützen.

Mit freundlichen Grüßen