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Autor C. Fundheller am 14. Januar 2009
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Kinder und Jugend

Erziehungsstellen

Sehr geehrte Frau von der Leyen,
im vergangenen Jahr habe ich zwecks besserer Vereinbarkeit von Familie und Beruf nach 24 Jahren meine Tätigkeit als Erzieherin bzw. Leiterin einer Tageseinrichtung für Kinder aufgegeben. Im Juni nahmen meine beiden Kinder (7 + 10 J.), mein Mann und ich ein 7-jähriges hochtraumatisiertes Kind als Erziehungsstelle (auf Basis eines Angestelltenverhältnisses mit 0,5 Stelle BAT Vc) in die Familie auf.
Durch die ausgeprägten Wahrnehmungs- und Verhaltensstörungen des Kindes ist die Familiensituation extrem belastet und angespannt. Ein normales Leben ist im Moment auch für die beiden eigenen Kinder nicht möglich.
Die schnellstmögliche Aufnahme von Therapien und eine besondere Beschulungsmaßnahme (Privatschule mit GU) waren unumgänglich, um das Kind bestens zu versorgen und zu fördern. Leider werden zur Zeit weder vom Jugendamt (keine Mittel) noch von der Krankenkasse Kosten übernommen, sodass etwa die Hälfte meines (ohnehin geringen Gehalts) für Therapie und Psychomotorikangebote aufgewendet werden muss. Eigentlich bräuchten wir dringend auch noch eine Hilfe im Alltag, die uns das Kind gelegentlich abnimmt, damit die eigenen Kinder Gelegenheit zur Entspannung erhalten. In diesem Fall wäre das Gehalt komplett aufgebraucht und deshalb ist das für uns leider nicht realisierbar.
Wir erhalten im Unterschied zu Pflegefamilien kein Kindergeld und keinen Kinderfreibetrag für das aufgenommene Kind, obwohl unsere Aufwendungen -und hier spreche ich sicher auch für andere Erziehungsstellen mit belasteten bzw. erziehungsschwierigen Kindern- extrem hoch sind.
Fehlen mir bzw. den Mitarbeitern auf den Ämtern nur die entsprechenden Informationen, oder wie ist dieser Umstand zu erklären?
Mit freundlichen Grüßen
C. Fundheller

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