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Autor Sabine Lippert am 26. Oktober 2009
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Familie

Elterngeld

Sehr geehrte Frau von der Leyen,
ich möchte mich erst mal vorstellen,mein Name ist S.Lippert bin 39 Jahre und Mutter von 4 Kindern.Seit 1986 befinde ich mich im Berufsleben und zahle seitdem auch immer meine Steuern!
Im Mai diesen Jahres bin ich nun zum vierten mal Mutter geworden,was mich finanziell ziemlich belastet.Im Januar 2009 wurde ich zum ersten mal richtig krank (Bandscheibenvorfall),was zur Folge hatte,dass ich ab Februar 2009 Krankengeld bezogen habe.Im Juni bekam ich dann Medikamente,die leider dazu führten,dass ich schwanger wurde.Ich ging also direkt aus der Krankheit in die Risikoschwangerschaft mit schweren Blutungen und weiteren Krankschreibungen.
So ,mein Problem ist jetzt,dass mein Elterngeld so berechnet wird,als wenn ich Hausfrau bin,also das Krankengeld wird nicht berücksichtigt,da es heißt,dass nur das Einkommen der letzten 12 Monate vor der Entbindung zählt,dass versteuert wird.
Das heißt jetzt für mich,keine 67 % meines Nettogehaltes,sondern nur 33%,wie kann das sein?
Das heißt für mich,das jemand der vielleicht Jahrelang Arbeitslosengeld bezogen hat,und somit von meinen Steuern mit gelebt hat ,und in dem letzten Jahr dann arbeiten war,67% bekommen.
Und ich ,da ich Krank war,bekomme für die Monate in dem ich Krankengeld bezogen habe nichts!
War das in der Gestaltung des Elterngeldes wirklich so gedacht oder erwünscht?
Für meine Familie, bzw.meinen Kindern,heißt es jetzt zurückstecken,keine Klassenfahrt oder andere Sonderausgaben.
Wenn das Geld reichen würde ohne das ich arbeiten müßte,hätte ich mich über die 300 Euro Grundelterngeld sicher gefreut,aber da ich im Berufsleben stehe um meinen Kindern was zu bieten,finde ich das man auch mal sehen sollte wie lange die Mutter schon arbeitet,und warum sie krank war!
Die 67 % sollten dann nicht nur in den letzten 12 Monaten sondern individuell gesehen werden.
MfG
S.Lippert

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