Sehr geehrte Nutzer von direktzu.de/vonderleyen. Diese Plattform ist aufgrund des Wechsels an der Spitze des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) archiviert. Sie können daher keine Beiträge veröffentlichen oder bewerten. Bereits veröffentlichte bzw. beantwortete Beiträge stehen Ihnen jedoch weiterhin zu Ihrer Information zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Archiviert
Autor Linda Müller am 21. Oktober 2009
4748 Leser · 5 Stimmen (-3 / +2)

Wohlfahrtspflege

Pflegesatz Kinderbetreuung

Sehr geehrte Frau von Leyen,

vom 31. August bis zum 22. September habe ich während eines Krankenhaus-Aufenthaltes die beiden Kinder (2 und 5 Jahre) von einer Bekannten zur Pflege. Dies wurde mit dem Jugendamt abgestimmt. Nach Auskunft des Jugendamtes wird für die Rundum-Betreuung (24 Stunden) nur 609 Euro gezahlt. Dies kann ja wohl so nicht stimmen, da ich von einer anderen Pflegefamilie was anderes gehört habe, da wird ca. 700 Euro pro Monat für 1 Kind gezahlt. Die Kinder werden immer noch bis heute den 20. Oktober und auch noch länger mit der Mutter in unserem Haushalt zusammen betreut. Die Mutter ist noch nicht in der Lage die beiden Kinder nach der schweren Operation alleine zu betreuen, ein Attest vom Arzt liegt vor. Jetzt heißt es nach Auskunft des Jugendamtes die Krankenkasse würde weiter bezahlen. Können Sie mir mitteilen, welcher Betrag uns für die Pflege für die beiden Kinder zusteht, damit ich es entsprechend bei dem Jugendamt und der Krankenkasse nachfordern kann. Bis jetzt haben wir nur für die 2monatige Rundum-Pflege 609 Euro erhalten.
In Erwartung Ihrer baldigen Antwort
verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Linda Müller

-1

Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.