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Autor Claudia Rühlemann am 19. Mai 2009
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Kinder und Jugend

Elterngeld

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

ich bin sehr enttäuscht über das Elterngeld.

Wie gut hörte es sich in den Medien an. 12 Monate bekommt man 67 % vom Nettoverdienst.

Jedoch begann die erste "Lüge" bereits im Mutterschutz. Ich bin davon ausgegangen das man wenn man Mutterschaftsgeld bekommt und im Anschluss daran ein Anrecht auf 12 Monate Elterngeld hat. Das hat sich leider sehr bald als nicht richtig herauskristallisiert. Die gutgemeinten "Vätermonate" sind leider in der Realität nur schwer umsetzbar. In unserem Fall hätte dies wohl meinem Mann den Job gekostet.

Aber die größte Enttäuschung trat erst jetzt ein. Unsere Steuererklärung - satte 1500 Euro Nachzahlung! Ein harter Schlag.

Wie ist es möglich das wir in dem "familienfreundlichen" Deutschland benachteiligt werden wenn wir verheiratet sind? Wie kann es sein das bei Alleinerziehenden und unverheirateten Paaren das Elterngeld nicht versteuert werden muß, bei verheirateten jedoch durch den Progressionsvorbehalt eine viel höhere Steuerbelastung entsteht? Hinzu kommt auch das Spitzenverdiener ebenfalls nicht von dem Progressionsvorbehalt betroffen sind!

Wie soll man das Elterngeld was im Klartext für die Meisten nur 10 Monate gezahlt wird und dann noch zu einer großen Steuerschuld beiträgt noch befürworten???

Mit welchem Recht wird man dafür bestraft das man verheiratet ist? Und wie kann es sein das man zum Harz 4 noch das Elterngeld zusätzlich bekommt. Somit hat man im Endeffekt mehr Geld in der Tasche als wenn man zuvor ein Normalverdiener war.

Mit steigenden Geburtenzahlen können Sie erst rechnen, wenn es die Politik ehrlich mit uns meint.

Viele Grüße,
Claudia Rühlemann
Mutter einer 18 Monate alten Tochter

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