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Autor Nicole Röhler am 09. April 2009
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Familie

Mein Sohn hat den § 35a SGB8

Sehr geehrte Frau von der Leyen

Ich habe eine Frage an sie :

Mein Sohn Nino hat ADHS und durch Sonderpedagogischegutachten den oben genannten § 35aSGB8 .
Wir haben darauf hin eine Intiragtionshilfe für den Schuluntericht beantragt der wurde uns nach 1,5 Jahren vom Jugentamt Montabur abgelehnt .
Wieso bekommen Familien in anderen Regionen wie in Hessen das ohne Probleme genehmigt und wir hier im Westerwald nicht ,wir brauchen diese Hilfe da mein Sohn ein sozieoemotional-gestörtesverhalten hat; Er sich dadurch nicht ein- und unterornden kann ,laut Jugendamt Montabaur erfüllt er diese Ansprüche und auf der anderen Seite hat er sie nicht ich weis nicht was das soll keiner glaubt mir das mein Sohn das brauch
.Er veräpelt auch alle ; bei Ihm wurde eine intiliegens von 119 mit 5,5 J. festgestellt er ist auch daraufhin eingeschult worden und ist mit 8 Jahen schon in der 3 klasse und macht mathe in der 4 klasse mit er schreibt nur gute noten er hat also in der Schulichenseite her keine probleme.
Wir haben eine Familienhilfe in unserer Fam. diese Person hat auch die Meinung und er hat es mir gesagt das Nino diese Person braucht .
Der Mitarbeiter des KJA Montabaur der den Antragt abgelehnt hat ist der Meinung das die schule die Verantwortung von sich wegschieben will, dies ist aber nicht so sonst währe mein Sohn nicht mehr auf dieser Schule.
Wenn mein Sohn seine Auswüchse wärend des Unterrichts bekommt ;bekommt er auf kosten der Schule einzelunterricht bei der Rektorin das ist aber kein Dauerzustand er muss ja Lehren sich in der gruppe zurecht zufinden.Wir wissen nicht mehr weiter;Ich als Mutter kann nicht den ganzen Tag neber meinem Sohn in der Schule sitzen.Ich habe auch noche eine kleine Tochter von 10 Monaten.

WENN SIE UNS NICHT HELFEN KÖNNEN ALS MINISTERIN MUSS ICH EINEN ANDEREN WEG GEHTEN UND ZWAR ÜBER DAS GERICHT DANN MUSS ICH DIESE EINKLAGEN!

BITTE HELFEN SIE UNS !

Mit freundlichen Grüßen

Nicole Röhler

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