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Familie
Kinderreiche Familie
Sehr geehrte Frau von der Leyen,
auch wir möchten uns an Sie wenden mit unserer, folgenden Geschichte:
Mein Mann hat aus einer früheren Beziehung vier Kinder.
2001 trennten sich die Eltern.
2003 lernten wir uns kennen und nur kurze Zeit später übertrug die Mutter mittels Jugendamt dem Vater das Sorge- und Aufenthaltsrecht seiner drei Jüngsten
( 2, 4 + 5 Jahre ) mit sofortiger Wirkung.
Wir hatten weder eine gemeinsame Wohnung noch Kitaplätze.
Mein Mann arbeitete seit Jahren in der Photovoltaik im 3-Schicht-System (bis heute),
ich beendete meine Tätigkeit als Fotografin und sehe mich seither weniger als Hausfrau denn als Familienmanagerin eines 6-Personen-Haushaltes.
Mein 20jähriger Sohn soll hier erwähnt sein.
Nicht zuletzt bin ich noch 'Hausfrau' , weil der heute 10jährige Sohn einer
diagnostizierten Förderung seiner gesamtheitlichen Entwicklung bedarf und
sich in fortwährender Therapie befindet.
2006 heirateten wir.
Nun unsere Frage zur Unterhaltszahlung an das Vierte, bei der Mutter verbliebene Kind
(12 Jahre).
Seit der Gesetzesänderung 2008 (Ehegatten) erhöhte sich der Titel
von 59,- auf 159 Euro, ab 06/09 nochmals auf 179 Euro.
Unser Familieneinkommen beträgt 1.450 € plus Kindergeld und Wohngeld.
Wir erhalten keine Unterhaltszahlung seitens der Mutter.
Das heißt, mein Mann unterhält seine vier Kinder allein wobei
er drei von ihnen selbst betreut.
Lt. Düsseldorfer Tabelle ist die U.- Aufteilung noch nicht mal gleichberechtigt.
( ..... und unsere Familie kommt u.a. für jede Klassenfahrt X 3
aus eigener Tasche auf. )
Natürlich zahlen wir gerne an seine älteste Tochter, fast 180 Euro
empfinden wir dennoch als sehr üppig, gemessen an unserem Familienbudget.
Und als wirklich gerecht sehen wir unsere Situation auch nicht gerade. In eigenen Recherchen (z.B. Elternforum) konnten wir bisher keine Lösung/Rechtssprechung zu unseren Gunsten finden.
Vielleicht können Sie uns weiterhelfen -
über Ihre Antwort würden wir uns sehr freuen &
verbleiben bis dahin
mit freundlichen Grüßen
Familie Eduardo
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