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Autor Heike Herforth am 18. März 2009
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Familie

Arbeitszeiten nach dem Mutterschutz

Sehr geehrte Frau Von der Leyen

Ich habe vollgendes Problem, derzeit befinde ich mich im Mutterschutz und möchte aus finanziellen Gründen nach ablauf des Mutterschutz im November meinen alten Beruf in Vollzeit wieder aufnehmen.
Da ich mein Kind erst um 7:00 uhr zum Kindergarten bringen kann kann ich erst um 7:30 meine Arbeit aufnehmen. Mein Arbeitgeber Die Deutsche Post AG besteht aber dadrauf das ich um 6:30uhr anfange
und ist zu keinem Kompromiss bereit, obwohl ich meine Tätigkeit auch ab 7:30 uhr ausüben kann.
Was soll ich jetzt machen? Gibt es da keine Regelung? Eine so grosse Firma sollte doch flexibel sein!!!

Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüssen
Heike Herforth

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