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Autor M. Rosenberger am 20. Februar 2009
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Familie

Familienleistungsgesetz verfehlt sein Ziel!

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Dr. von der Leyen,

Die Presse zitiert Sie;
"Mit dem Familienleistungsgesetz hat die Bundesregierung ein ganzes Paket zur Unterstützung der Familien in Deutschland geschnürt. Alle Familien haben ab dem 1. Januar mehr in der Tasche" und
"Wir sorgen dafür, dass die Familien leichter über die Runden kommen", sagt Bundesministerin von der Leyen. "Das ist keine Unterstützung nach dem Gießkannenprinzip, sondern eine zielgerichtete und passgenaue Förderung, die die unterschiedlichen Lebenssituationen der Eltern und ihrer Kinder berücksichtigt."

Nun zur Realität:
Mein Mann zahlt Unterhalt an seinen Sohn aus erster Ehe
das entspricht Altergruppe 3 der Düsseldorfer Tabelle
d.h. im Klartext wird verlangt
bis Dezember 2008 - 288 Euro
ab Januar 2009 - 295 Euro
entspricht 7 Euro mehr Unterhalt !?

Unsere gemeinsame Tochter dagegen ist in der Altergruppe 2
bis Dezember 2008 - 245 Euro
ab Januar 2009 - 240 Euro
entspricht 5 Euro weniger Unterhalt.

Was soll das? Wo ist da denn die Entlastung bitteschön?
Das bedeutet, für unsere Tochter bleibt sage und schreibe statt 10 Euro Kindergeld nur noch 3 Euro Kindergeld!

Das ist die Realität! Die Unterhaltsbeträge sind auf Grund des gestiegenen Kinderfreibetrages angepasst worden.

Alle Kinder sind gleich? Inwiefern?

Mit freundlichen Grüßen
Marion Rosenberger

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