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Autor Duncan Olney am 13. Januar 2009
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Familie

Wie viel Zeit haben Jugendämter?

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

Ich bin ein Vater von 3 Kindern. Zu einem Kind kann ich wg. der Mutter keinen Kontakt haben weswegen ich schließlich eine "neue" Familie "gegründet" habe. Nun sind Frau und ich bis jetzt zu viert - und trotzdem ist Nachwuchs gewünscht.

Es besteht gegen mich immer noch ein Titel für den Unterhalt zu meinem ersten Kind aus der Zeit wo ich noch Arbeit und keine weiteren Kinder hatte. Ausserdem sind Schulden bzgl. des Unterhalts aufgelaufen, da es für mich nicht nachvollziehbar war, für ein Kind Unterhalt zahlen zu müssen, wo ein Kontakt mehr besteht.
Ich muss mich auf jeden Fall mit dem Jugendamt in Verbindung setzen, um eine Abänderungsklage zu erreichen.
Weiter will ich Informationen zu meinem angebl. "Rückstand" von wegen Unterhalt für ein Kind was ich nicht mehr kenne erhalten.

Wir haben vor Deutschland innerhalb der nächsten Jahre zu verlassen und ich würde vorher gern Klärung erreichen.

Wieviel Zeit also kann sich ein Jugendamt nehmen? Ich warte schon DREI Monate auf Antwort, und dies hat natürlich auch finanz. Folgen für mich - denn am Ende wird so eine Abänderung durch Untätigkeit verhindert.

(Vielleicht reichen Sie diese Frage auch an ihre Kollegin Frau Zypries weiter - weil es eine grundsätzlich rechtliche Frage ist)

mit freundlichem Gruß
Vater

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