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Beantwortet
Autor Elke Witschak am 08. April 2011
17519 Leser · 2 Stimmen (-0 / +2) · 0 Kommentare

Gesundheit und Soziales

Bildungspaket für Kinder in betreutem Wohnen

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

mein Partner hat für seine Kinder das alleinige Sorgerecht. Allerdings befinden sich die Kinder durch das Jugendamt in einer betreuten Einrichtung. Gilt das Bildungspaket auch für solche Kinder? Der Antrag für die Übernahme der Kosten für eine Klassenfahrt für eine Tochter wurde bereits vom Jugendamt (Landeshauptstadt Magdeburg) und vom Jobcenter Magdeburg abgelehnt. Haben solche Kinder nicht die selben Rechte wie Kinder aus normalen Familien? Auch beim Schulgeld hatten wir bereits eine Ablehnung zu unserem Antrag mit dem Hinweis, die Kinder wohnen nicht beim Sorgeberechtigten.
Ich hoffe auf eine positive Aussage, denn mein Partner befindet sich leider im Arbeitslosengeld II und ich baue mir gerade eine eigene, kleine Firma auf. Auch wir würden gern diese Kinder, trotz betreutem Wohnen in Obhut des Jugendamtes, in den Genuss des Bildungspaketes kommen lassen.

Hochachtungsvoll

Elke Witschak

+2

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Antwort
von Prof. Dr. Wolfgang Böhmer am 19. April 2011
Prof. Dr. Wolfgang Böhmer

Sehr geehrte Frau Witschak,

im Rahmen des betreuten Wohnens erfolgt die finanzielle Absicherung für die Unterbringung der Jugendlichen über Leistungsvereinbarungen mit dem Jugendamt. In dem vereinbarten Entgelt ist u. a. ein Betrag für Betreuungskosten festgelegt, der wiederum u. a. Sachausgaben für Lernmittel, Ferienfreizeiten und Freizeitbetätigung beinhaltet und damit bereits wesentliche Teile des Bildungs- und Teilhabepakets abdeckt.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Wolfgang Böhmer