Sehr geehrter anonymer Fragesteller,
auf die von Ihnen gestellte Frage, mit Hilfe welcher Erkenntnisgrundlagen das Klimakabinett zu seinen Entscheidungen gelangt ist, darf ich wie folgt antworten:
Ich nehme stark an, dass es sich bei der von Ihnen erwähnten wissenschaftlichen Abhandlung um das vom Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung erarbeitete Gutachten mit dem Titel "Aufbruch zu einer neuen Klimapolitik" handelt. Dieses wurde vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegeben und im Klimakabinett diskutiert. Entscheidend ist, dass sich dieses Gutachten vorrangig mit der Frage beschäftigt, wie eine CO2-Bepreisung weiterentwickelt und eingeführt werden kann. Es ging also nicht um ein ganzes Set von Maßnahmen, um das Klimaziel 2030 zu erreichen.
Die Aussage, dass das Klimaschutzprogramm 2030 "nachweislich" nicht ausreicht, um das Ziel in 2030 zu erreichen, ist nicht haltbar. Jeder, der das im Moment behauptet (und das machen viele NGOs), arbeitet nicht seriös, weil solche Prognosen immer mit großen Unsicherheiten belastet sind. Die Bundesregierung hat bereits zwei Gutachten in Auftrag gegeben, um die CO2-Einsparpotentiale der gesamten über 60 Einzelmaßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030 abzuschätzen. Erst wenn diese beiden Gutachten vorliegen, haben wir mehr Klarheit.
Technologische Entwicklungen oder auch Konjunkturschwankungen können im Voraus nicht abgeschätzt werden, daher sieht der Entwurf des Bundes-Klimaschutzgesetzes (1. Lesung war am 25.10.19) Nachsteuerungspflichten für die Bundesregierung vor, wenn wir vom Zielpfad für 2030 abweichen. D.h. es gibt ein strenges Monitoring und die Pflicht, Sofortmaßnahmen zu ergreifen. Insofern werden Fakten nicht ignoriert, sondern beachtet. Und wir gehen davon aus, dass wir unser Ziel für 2030 sicher erreichen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Olav Gutting
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