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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor K. Becker am 25. Juli 2013
14049 Leser · 2 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Zwillingsgeburten

Sehr geehrte Frau Kanzlerin Dr. Merkel,
ich habe im Januar 1980 Zwillinge zur Welt gebracht und habe für zwei Kinder - Zwillinge - nur 1 Jahr Rentenanspruchszeit gutgeschrieben bekommen.
Ist das korrekt?
Normalerweise müßte ich doch für eine Zwillingsgeburts zwei Jahre = 2 Kinder bei den Rentenansprüchen gutgeschrieben bekommen.
2 Kinder zu erziehen ist schon etwas anstrengender und teurer als nur 1 Kind.
Könnten Sie bitte dafür sorgen, dass Zwillingsgeburten vor 1992 doppelt bei der Rentenberechnung anerkannt werden, falls dies noch nicht der Fall sein sollte.
Besten Dank
und freundliche Grüße
Karin Becker

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 26. August 2013
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Becker,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Zwei Kinder gleichzeitig zu betreuen ist arbeitsintensiv und anstrengend. Deshalb wird die Leistung rentenrechtlich anerkannt - eine Regelung, die seit 1986 auch rückwirkend gilt. Für Ihre 1980 geborenen Zwillinge wird also eine Kindererziehungszeit von zwei Jahren bei Ihren Rentenansprüchen berücksichtigt.

Für die Kindererziehungszeit erhalten Sie Entgeltpunkte. Das heißt: Die Erziehung Ihrer Kinder wirkt sich direkt auf Ihre Rentenhöhe aus. Sollte Ihr Rentenkonto die Kindererziehungszeit von zwei Jahren nicht ausweisen, empfehlen wir Ihnen, Kontakt mit der Deutschen Rentenversicherung aufzunehmen. In einer der Beratungsstellen können Sie Ihre Frage dann individuell ansprechen und klären.

Weitere Informationen und eine Übersicht der DRV-Beratungsstellen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Die DRV hat zu dem Thema auch eine Broschüre herausgegeben.

Gerne möchten wir Sie noch über die Gutschrift von Kinderberücksichtigungs- zeiten hinweisen. Sie haben zwar keine direkte Wirkung auf die Rentenhöhe, wohl aber auf die Erfüllung verschiedener Wartezeiten. Kinderberücksichti- gungszeiten können zum Beispiel für die vorzeitige Altersrente an langjährig Versicherte eine wichtige Rolle spielen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 08. August 2013
    1.

    Ob das korrekt ist, steht im Gesetzbuch. Auch eine Bundes-
    kanzlerin hat nicht das Recht Gesetze zu brechen,
    bzw. auszuhebeln.
    .

  2. Autor Erhard Jakob
    am 13. August 2013
    2.

    Ganz sicher ist es teurer und auch anstrengender Zwillinge
    groß zu ziehen als nur ein Kind. Deshalb bin ich sehr
    gespannt, ob das bei der Rentenberechnung
    im Gesetz berücksichtigt wurde.

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