Sehr geehrte Frau Sandlaß,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Ihre Sorgen um die Sicherheit Ihres Kindes sind verständlich. Die Bundesregierung nimmt diese Sorgen sehr ernst. Denn es ist eine zentrale Aufgabe des Staates, seine Bürgerinnen und Bürger vor Straftaten zu schützen.
Wer hier Schutz und Zuflucht findet, muss sich wie die Bürger unseres Landes an die Rechts- und insbesondere auch an die Werteordnung des Grundgesetzes und unserer Gesellschaft halten. Nur so kann Integration gelingen. Das neue Integrationsgesetz regelt Ansprüche, aber auch Pflichten von Asylsuchenden und Geduldeten nach dem Prinzip des "Förderns und Forderns".
Straftaten durch Ausländer unterliegen der Strafverfolgung wie die Straftaten aller anderen Bürger. Wichtig ist, dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Polizei und Justiz machen deshalb auch keine Unterschiede bei Tatverdächtigen oder Tätern. Das garantiert unser Grundgesetz.
Deutschland gehört zu den sichersten Ländern der Welt. Die Bundesländer stellen gerade bei Polizei und Justiz zusätzliches Personal ein, um Straftaten entschlossen zu ahnden. Nach den Ereignissen der Silvesternacht in Köln hat die Bundesregierung die Hürden für Ausweisungsverfügungen gesenkt und das Ausweisungs- und Asylrecht gegenüber kriminellen Ausländern verschärft. Ausländische Straftäter können ausgewiesen werden, wenn sie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden. Das gilt bei Straftaten gegen das Leben, gegen die körperliche Unversehrtheit, gegen die sexuelle Selbstbestimmung und bei Angriffen auf Polizisten.
Weitere Informationen: https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/01...
Deutschland hatte im September 2015 Grenzkontrollen für sechs Monate eingeführt, als Zehntausende Flüchtlinge auf der sogenannten Balkanroute über Österreich nach Deutschland gekommen waren. Seit Schließung der Balkanroute und der Vereinbarung mit der Türkei kamen deutlich weniger Flüchtlinge in Deutschland an. EU-Kommission und Rat der EU hatten im Mai 2016 entschieden, dass unter anderem Deutschland seine Grenzkontrollen für weitere sechs Monate verlängern soll. Deshalb gibt es weiterhin Kontrollen an der Grenze zu Österreich.
Weitere Informationen: https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/08...
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2016/0...
http://www.bundesregierung.de/fluechtlinge
https://www.deutschland-kann-das.de/
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 04. August 2016
1.
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