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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Jann Kuhlmann am 20. März 2017
8334 Leser · 2 Kommentare

Wirtschaft

Volksabstimmung einfach z.B. Sommerzeit

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Merkel,

wir haben eine Idee wie man Volksabstimmungen vielleicht vereinfacht durchführen könnte.

Da ein großer Teil der Bevölkerung Internet Zugang hat könnte man Abstimmungen mit einem Einloggen über die Personalausweisnummer durchführen und Personen ohne Internet Zugang müsste man die Möglichkeit über das Stadt- bzw. Gemeindebüro geben.

Ein Thema hierzu wäre z.B. die Abschaffung der Sommerzeit.
Kann man über so eine Volksabstimmung die Sommerzeit abschaffen?

Wir wünschen ihnen weiterhin viel Kraft

Fam. Kuhlmann

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 14. April 2017
Angela Merkel

Sehr geehrte Familie Kuhlmann,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Nach dem Grundgesetz ist die Bundesrepublik Deutschland eine repräsentative parlamentarische Demokratie. Volksabstimmungen auf Bundesebene sieht das Grundgesetz nach Art. 29 ausschließlich für Neugliederungen des Bundesgebietes vor. Insofern sind es vor allem verfassungsrechtliche Gründe, die Volksabstimmungen auf Bundesebene entgegenstehen. Dagegen enthalten die Verfassungen einiger Bundesländer allgemeine Regelungen zur Durchführung von Volksabstimmungen. Auf kommunaler Ebene gibt es die meisten Möglichkeiten unmittelbarer Bürgerbeteiligung in Form von Volksbegehren, Volksbefragungen und Volksentscheiden.

Eine Möglichkeit, die Sommerzeit durch eine Volksabstimmung in Deutschland abzuschaffen, gibt es nicht. Die alljährliche Zeitumstellung beruht auf einer EU-Richtlinie zur Regelung der Sommerzeit, die für alle Mitgliedstaaten verbindlich ist. Die Richtlinie soll das Funktionieren des EU-Binnenmarktes unterstützen. Sie sieht die jährliche Zeitumstellung zwingend vor und lässt den Mitgliedstaaten kein Wahlrecht. In der Antwort der Bundesregierung vom 14.11.2014 (s. S.1 und 2) finden Sie weitere Informationen zur Regelung der Sommerzeit:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/032/1803215.pdf

Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass es sich bei bundespolitischen Entscheidungsprozessen bewährt hat, in der Öffentlichkeit und im Deutschen Bundestag zu diskutieren und zu debattieren. Dies führt zu demokratisch legitimierten Entscheidungen, die Bestand haben.

Dabei ist klar: Demokratie lebt von der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Hierfür sollen auch die Möglichkeiten der Digitalisierung genutzt werden. So heißt es im Koalitionsvertrag: „Den Sachverstand und die Meinung der Bevölkerung suchen wir auch über digitale Beteiligungsplattformen, so dass konstruktive und frühzeitige Einflussnahme von Bürgerinnen und Bürgern besser gelingt.“

Auf dieser Grundlage hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren verschiedene Formen des Bürgerdialogs initiiert. Dabei haben die Bürgerinnen und Bürger in besonderem Maße die Potentiale der Online-Beteiligung und des digitalen Meinungsaustauschs genutzt. Ein Beispiel dafür war der Bürgerdialog „Gut leben in Deutschland“:
https://www.gut-leben-in-deutschland.de/static/LB/index.html

Petitionen an den Deutschen Bundestag können ebenfalls seit einiger Zeit online eingereicht und mitgezeichnet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Martin G. Schultz
    am 20. März 2017
    1.

    Lieber Herr Kuhlmann,
    da würden weitere Amtszeiten von Angela Merkel als Bundeskanzlerin nicht ausreichen, um die Sommerzeit abzuschaffen. Was nützt ausserdem eine Volksabstimmung in Deutschland, wenn die restlichen Mitglieder der EU uneins wären? Wenn man (d.h. CDU und CSU) sich schon in der Flüchtlingsfrage nicht einig ist. Plädieren Sie doch einmal für die Abschaffung des Solidaritätszuschlages, den selbst Rentner noch bis ans Ende ihrer Tage zu zahlen haben.

  2. Autor Erhard Jakob
    am 21. März 2017
    2.

    Hier stelle ich mich voll und ganz
    auf die Seite von Martin (1).

    Solche Sachen sollten die Volksvertreter im Sinne des Volkes
    entscheiden. Es kann doch nicht sein, dass bei jeden
    *Kröten-Tunnel-Bau* eine >Volksabstimmung<
    stattfindet.

    In Sachen Sommerzeit kann das auch nicht von einem
    Länder- oder EU Parlament beschlossen werden.

    Das ist ein internationales Problem. Außerdem haben sich
    schon viele Menschen an die Änderung gewöhnt. So,
    dass das Volk sowieso gespalten ist.

    Es gibt wichtigeres als sich um die Zeit-Änderung
    zu kümmern. Massen der Bevölkerung triftet
    aufgrund der ungebremsten *Flüchtlings-
    Politik* gefährlich nach rechts ab.

    Hier einen Aufruhr abzuwehren ist doch viel
    wichtiger als die Zeitumstellung!

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