Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Moritz Naumann am 22. Oktober 2015
8458 Leser · 9 Kommentare

Innenpolitik

Videoüberwachung und Brandanschläge

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

am 16. Oktober 2015 hat der deutsche Bundestag den Gesetzes Entwurf zur Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten beschlossen. Dies dient, so die Begründung, der Vermeidung und Aufklärung von schweren Straftaten.
Ich nehme dies zum Anlas, um erneut auf die rasant steigende Anzahl schwerer Straftaten gegen Flüchtlingsheime hinzuweisen. Dass sogenannte "besorgte Bürger", Rassisten und Rechtsradikale diesen einfältigen Weg wählen ist schlimm und gleichzeitig beschämend - ebenso beschämend aber auch die niedrige Aufklärungsquote dieser Delikte.

Mir stellt sich deshalb folgende Frage, auf die ich mir auf diesem Wege eine Antwort von Ihnen erhoffe:

Wie kann in Zeiten von Videoüberwachung und Vorratsdatenspeicherung die Aufklärung solch menschenverachtender, inhumaner Taten derart gering sein?

Meine Bitte an Sie: Nutzen Sie alle zur Verfügung stehenden (technischen) Mittel um diesem Misserfolg, der eine Integration der bei uns Schutz Suchenden sicherlich im Wege steht, ein Ende zu setzen.

Mit freundlichen Grüße,
Moritz Naumann

Kommentare (9)Schließen

  1. Autor ines schreiber
    am 03. November 2015
    1.

    Ich würde das noch ausweiten....in den Unterbringungen der Flüchtlinge....da passiert auch sehr viel....und die Opfer trauen sich nicht was zu sagen....so hätte man die Täter....

  2. Autor Erhard Jakob
    am 13. November 2015
    2.

    Auch ich schließe mich der Auffassung von Moritz und Ines an.
    Kameras und Speicherung der Aufnahmen nicht nur in Bussen,
    Bahnen und auf Plätzen sondern auch in öffentliche Bereichen,
    von Asyl-Heimen könnte die Aufklärung von Straftaten
    erheblich verbessern. Den Opfern wird´s freuen.

  3. Autor Moritz Naumann
    Kommentar zu Kommentar 2 am 16. November 2015
    3.

    Folgende Anmerkung zur Klärung meines Standpunktes: Mir geht es darum, Mittel wie Videoüberwachung, gezielt einzusetzen, um rechtsradikale Straftaten gegen Flüchtlinge aufzuklären.

    Ich befürworte NICHT, die Übrwachung des öffentlichen Raumes im Allgemeinen weiter auszubauen oder Flüchtlinge per Video zu überwachen!

  4. Autor Erhard Jakob
    am 17. November 2015
    4.

    Mir geht es darum, Videoüberwachung einzusetzen, um Straftaten besser und vorallem schneller aufzuklären. Egal, ob die Verbrecher/Straftäter
    aus der linken oder rechten Ecke kommen oder in der MITTE
    zusuchen und zu finden sind!

  5. Autor Moritz Naumann
    am 17. November 2015
    5.

    Für den generellen Ausbau von Videoüberwachung plädiere ich nicht. Diese jedoch gezielt an gefährdeten Stellen einzusetzen, wie beispielsweise vor Asylbewerberunterkünften, erachte ich als adäquates Mittel, um der schlechten Aufklärungsquote entgegen zu wirklen.

  6. Autor Erhard Jakob
    am 17. November 2015
    6.

    Moritz, das sehe ich anders. Videoüberwachung sollten an allen
    >spezifischen Stellen< (Busse, Bahnen. Bus/Bahnhöfen, Tank-
    stellen usw.) eingesetzt werden.

    Ich denke hier an die *Marathon-Bomber* von Boston USA.
    Wenn es dort keine Videoüberwachung gegeben hätte,
    würde man die Täter heute noch suchen.

  7. Autor Erhard Jakob
    am 18. November 2015
    7.

    Wenn es um Datenschutz geht, muss
    man sich als erstes Fragen:

    *Wem diehnt dieser Schütz
    bzw. wer profitiert davon?*

    Die Antwort ist leicht
    und schnell gegeben:

    *Der Datenschutz diehnt den
    Rechts- bzw. Verbrechern.*

    Die Opfer von diesen Rechts- bzw.Verbrechen
    haben nur Nachtteile von diesem "Datenschutz".

  8. Autor ines schreiber
    am 18. November 2015
    8.

    Erhard , das bleibt auch so. Hier in Deutschland werden Täter geschützt!!!

  9. Autor Erhard Jakob
    am 18. November 2015
    9.

    Wenn ein Mörder beim Morden (illegal) gefilmt wird,
    kann dieser Film bei Gericht nicht als Beweis-
    mittel verwendet werden und der Mörder
    muss mangels an Beweisen frei
    gesprochen werden!

    Was ist das für ein
    Rechtsstaat?

  10. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.