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Beantwortet
Autor Peter H. am 25. Juli 2013
10155 Leser · 10 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

TV-Skandal: Telefonsexwerbung läuft noch gleichzeitig zum Kinderfernsehen!

Sehr verehrte Frau Merkel,

Am Sonntag dem 21.07.2012 begann um 5:30 in der ARD das Kinderprogramm. Dies scheint auch jeden Sonntag um dieselbe Uhrzeit zu beginnen. Als ich an diesem Morgen durch die Kanäle schaltete, musste ich mit Erschrecken feststellen, dass auf manchen Privatsendern aber gleichzeitig immer noch die Telefonsexwerbungen aus dem Nachtprogramm liefen. Diese endeten erst gegen 6:00 morgens. Das heißt, ein Kind welches sich am Sonntag Morgen in freudiger Erwartung vor den Fernseher setzt um das ÖFFENTLICH-RECHTLICHE Kinderfernsehen anzuschauen, bräuchte bloß mal "aus Langeweile oder aus kindlicher Neugier" auf einen PRIVATsender umzuschalten und schon wäre es mit knallharten Telefonsexwerbungen aus dem Nachtprogramm konfrontiert, in denen sich halbnackte Frauen in sexuell aufreizenden Posen räkeln und dazu auffordern "gleich anzurufen". Es kann doch nicht sein, dass in unserer Medienlandschaft solche Zustände herrschen dürfen! Der Zweck, warum das öffentlich-rechtliche Kinderfernsehen schon zu einer so frühen Uhrzeit beginnt ist doch der, dass Kinder oftmals "Frühaufsteher" sind, während Papa und Mama Sonntags auch mal ausschlafen wollen. Dabei vertrauen die Eltern doch darauf, dass zu dieser Zeit keine kindergefährdenden Inhalte mehr im Fernsehen zu sehen sind. Aber genau das ist im Moment doch immer noch der Fall! Es darf doch nicht sein, dass z.B. ein 6-jähriger Junge die Möglichkeit hat, halbnackte Frauen im Fernsehen zu sehen und sich vielleicht dazu entschließt, da tatsächlich mal anzurufen. Oder dass ein 5-jähriges Mädchen mit einer Telefonsexwerbung für eine Sado-Maso-Hotline (!) konfrontiert wird! Aber genau das wird passieren wenn sie jetzt nicht handeln.
Wie gedenken sie dagegen vorzugehen?

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 19. August 2013
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Hansen,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Sicher teilen viele Eltern Ihre Sorge darüber, dass Kinder in Privatsendern Inhalte zu sehen bekommen, die nicht für sie geeignet sind. Medienpolitik ist jedoch überwiegend Sache der Länder. Es ist ihre Aufgabe, die Rundfunk- ordnung im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben auszugestalten und durchzusetzen.

Für die Vergabe von Lizenzen an private Sender sind die Landesmedien- anstalten in den Bundesländern zuständig. Sie werden durch die Staats- kanzleien in den Ländern kontrolliert. Die Bundesregierung hat auf die Programmgestaltung der privaten Sender keinen Einfluss.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (10)Schließen

  1. Autor Elisabeth Schwabe
    am 30. Juli 2013
    1.

    Herr Peter Hansen
    Eltern sollten jeden Sender sperren, den ihre Kinder nicht ohne Elten anschauen könnten. Grundsätzlich gehörten diese bescheuerten Sex Reklamesendungen nicht in das Fernsehen. Viele Tiere sind anständiger und natürlicher als manche Menschen, wenn es um Sex geht! Er sollte etwas Wunderschönes sein, so wie er uns angepreisen wird ist er eher zu Abgewöhnen!

  2. Autor Peter H.
    am 31. Juli 2013
    2.

    Sehr verehrte Frau Schwabe,

    Vielen dank für ihren Kommentar. So wie ich sie jetzt verstanden habe sind sie der Meinung, dass es in der Verantwortung der Eltern selbst liegt, ob ihre Kinder die Möglichkeit haben, solche Sachen zu sehen oder nicht. Hab ich sie in diesem Punkt richtig verstanden? Wenn ja, dann bin ich nur zum Teil ihrer Meinung: natürlich müssen Eltern darauf achten, was ihre Kleinen so treiben, aber die Kontrollmöglichkeiten für Eltern sind nicht unbegrenzt: nicht jeder alte Fernseher kann noch nachträglich mit einer Kindersicherung ausgerüstet werden. Und was ist, wenn das Kind bei einem Freund/einer Freundin übernachtet, deren Eltern da vielleicht nicht so ein gutes Auge auf den Jugendschutz werfen. Ich finde, in diesen Punkten ist der Staat gefordert, denn Jugendschutz ist denke ich eine gemeinsame Aufgabe von Eltern und Staat.
    Ihre Meinung, dass solche Werbungen generell nicht im Fernsehen laufen sollten kann ich nicht teilen, denn es gibt nunmal viele schüchterne alleinstehende erwachsene Männer die leider genau auf solche Telefonsexangebote angewiesen sind, um wenigstens am Telefon mit einer realen Person einen (wenn auch nur simulierten) sexuellen Kontakt zu erleben.
    Aber ich bin für klare Grenzen was diese Werbungen angeht: sie gehören ins Nachtprogramm und meiner Meinung nach sollte das Nachtprogramm genau dann enden, wenn das Kinderfernsehen beginnt. Denn ich muss doch als Elternteil darauf vertrauen können, dass wenn zu einer gewissen Uhrzeit eine Kindersendung angeboten wird, dass dann die für Kinder ungeeigneten Sendungen nicht mehr laufen.
    Aber in einem Punkt sind wir uns denk ich einig: Kinder sollten solche Werbungen nicht zu Gesicht bekommen, weil sie dadurch abstumpfen, verrohen und wie sie schon sagten, die Sexualität nicht mehr als etwas Natürliches erleben.

    Beste Grüße,

    Peter Hansen

  3. Autor Erhard Jakob
    am 01. August 2013
    3.

    Die Nacht endet (arbeitsrechtlich gesehen) 6.00 Uhr.
    Deshalb befinden sich die privaten Sender
    rechtlich gesehen auf der sicheren Seite.

    Das Problem, dass Kinder immer mehr mit Sexwerbung,
    und anderen negativen Werbungen (Trinken, Rauchen
    usw.) in Berührung kommen. Wird man schlecht lösen
    können, wenn wir vom Staat fordern, dass die
    Sexwerbung um 4 Uhr aufhören muss.

    Eltern gehen auch gern mal aus. Und etwas größere
    Kinder kann man auch mal paar Stunden allein
    schlafen lassen. Oft wachen sie auch mal
    auf und schalten den Fernseher ein.

    So gesehen bringt eine Begrenzung
    der Sexwerbung bis 4 Uhr
    auch nichts.

    Wie man das Problem lösen
    kann, weiß ich auch nicht.

    Schließlich gilt bei uns:

    *Geld regiert
    die Welt!*

  4. Autor Peter H.
    am 02. August 2013
    4.

    @Erhard Jakob

    Ja, es kann schon sein, dass die Nacht arbeitsrechtlich um 6:00 endet. Aber Arbeitsrecht ist kein Rundfunkrecht! Und für die Rundfunkanstalten gelten doch völlig andere Vorschriften als für Arbeitnehmer. Das ist doch hier eine Frage des Rundfunkrechts bzw. des Jugendschutzrechts, aber nicht des Arbeitsrechts! Und ich weiß nicht, wann medienrechtlich bzw. jugendschutzrechtlich die Nacht endet.
    Aber selbst wenn dort die Nacht auch erst um 6:00 enden sollte, ist das doch kein Hindernis dieses Gesetz zu ändern und das Ende der Nacht meinetwegen auf 5.30 vorzuverlegen. Wozu haben wir denn Bundes- und Landesparlamente? Na um neue Gesetze zu schaffen, aber auch um bereits bestehende Gesetze zu ändern! Das wäre doch kein Hindernis
    Und wenn man sagen würde "dem Staat ist das sowieso egal, das bringt doch sowieso nichts", dann müssten diese Werbung ja theoretisch auch schon im Nachmittagsprogramm laufen. Aber da laufen sie ja seltsamerweise (noch) nicht.
    Also ich bin der Meinung, dass folgendes hier der Fall ist: rein rechtlich gesehen darf dem Gesetzgeber unterstellt werden, dass er es nicht will, dass Telefonsexwerbungen noch laufen während schon das Kinderprogramm läuft. Rein rechtlich gesehen widerspricht das nämlich dem staatlichen Interesse am Jugendschutz. In diesem Falle hat der Gesetzgeber einfach nur "gepennt", d.h. er hat es wahrscheinlich gar nicht mitgekriegt, dass jetzt entweder das Kinderfernsehen früher beginnt, oder dass die Telefonsexwerbungen später enden und dass es somit zu zeitlichen Überschneidungen kommt. Der Gesetzgeber hat dieses Problem noch gar nicht gesehen, also liegt also eine Gesetzeslücke vor die geschlossen werden muss. Und sie kann eigentlich nur dadurch geschlossen werden, indem man eine Regelung findet, die dafür sorgt, dass beides nicht mehr gleichzeitig laufen kann.

  5. Autor Erhard Jakob
    am 05. August 2013
    5.

    Peter,

    vielleicht ist es aber auch so, dass deine Behauptung,
    dass Kindersendungen und Sexwerbung sich über-
    schneiden, auf der Unwahrheit basiert.

    Allerdings ist es auch so, dass Kinder auch schon mal
    um 3 oder 4 Uhr wach werden und sich
    den Fernseher einschalten.

    Was micht betrifft, ich würde mir wünschen, dass
    solche *Sex-Werbefernseh-Sendungen* weder
    in privaten noch im *Staatsfernsehen*
    gezeigt werden.

    Den Kindern ist es doch egal, ob sie die
    ARD- oder die RTL-Taste drücken.

  6. Autor Peter H.
    am 07. August 2013
    6.

    @Erhard Jakob
    Du hast grade geschrieben: "vielleicht ist es aber auch so, dass deine Behauptung, dass Kindersendungen und Sexwerbung sich überschneiden, auf der Unwahrheit basiert."
    NEIN, das ist Schwachsinn! Ich sage die Wahrheit! Wenn du willst, kannst du ja gerne mal ins Fernsehprogramm der ARD schauen, wann dort die Kindersendungen beginnen, und dann schau mal auf die Seite eines gewissen Privatsenders (den ich hier wahrscheinlich mal wieder nicht nennen darf, weil sonst "Dritte" betroffen werden) und schau dort mal nach, wann dort die Programme mit den "SPORTLICHEN" Frauen (also deren CLIPS) enden. Wenn du mir nicht glaubst, dann übertzeug dich doch selbst. Ich weiß, was ich am 21.07. zuerst in der ARD und dann auf diesem Privatsender gesehen hab und das war definitiv keine jugendfreie Sendung!

    Und zu deiner Aussage "den Kindern ist es doch egal, ob die sie ARD oder die RTL-Taste drücken" kann ich sagen: Ja, das stimmt, und GENAU DESHALB müssen wir ja einen "Mindeststandart" an Jugendschutz aufrecht erhalten. Es ist zwar klar, dass es leider keinen "lückenlosen" Jugendschutz geben kann, aber das kann doch kein Grund sein zu sagen: "naja, dann lassen wirs halt gleich ganz bleiben mit dem Jugendschutz". Also der Staat muss zumindest immer noch mal für ein MIndestmaß an Jugendschutz verantwortlich sein, meinst du nicht auch?

  7. Autor Erhard Jakob
    am 07. August 2013
    7.

    Hallo Peter,
    auch wenn es dir durch die Lappen gegangen sein sollte,
    möchte ich es dir hier noch einmal ganz
    deutlich sagen:

    *Ich bin doch voll und ganz auf deiner Linie!
    Ich doch voll deiner Meinung!*

    Allerdings bin ich auch der Meinung, dass es keinen Sinn
    macht zu den cirka 100 Tausend Gesetzen noch eins
    dazu zu schreiben, wenn sich um die Einhaltung
    sowieso keiner kümmert.

    Noch ein Wort zum Datenschutz (Dritte usw.):

    Der (T)Datenschutz schützt doch sowieso
    nur die Täter und schadet den Opfern!

    Ich würde mich sehr freuen, wenn du auf Facebook
    meinen Leserbrief zum Thema *Affäre Malloth*
    lesen und mir eine Rückmeldung
    geben würdest.

  8. Autor Helmut Krüger
    am 07. August 2013
    8.

    Meine Auffassung dazu ist Folgende:
    Solange nicht sämtliche verkäuflichen Fernsehgeräte mit Kindersperren ausgestattet sind, dass der Fernseher nicht oder nur auf bestimmten Kanälen betrieben werden kann, würde ich Telefonsexwerbung im Fernsehen grundsätzlich unterbinden.

    Der Unterschied ist ja offenbar:

    1. dass Kinder andere Menschen völlig natürlich nackt am Strand sehen oder sonstwo - das gleiche gilt auch für Akt-Malerei, die den Körper ABBILDET - , wo dann nur ausgesprochene prüde Zeitgenossen die Nase rümpfen und

    2. der einschlägigen, zweckgerichteten, instrumentalisierten Zurschaustellung des Körpers.

    Meines Erachtens fehlen hier mutige Aussagen GERADE von maßgeblichen Persönlichkeiten, die ansonsten um kluge Worte keineswegs verlegen sind.

    Angesichts der Tatsache, dass in Bahnhofsbuchhandlungen mehr einschlägige Sexzeitschriften als andere Zeitschriften ausliegen und selbst biedere Fernsehzeitschriften mittlerweile auf dem Titelbild zu verkappten Sex-Zeitschriften verkommen, ...

    ... angesichts der Tatsache, dass an den Pinwänden etlicher Schichtleiterbüros in Industriebetrieben wie auch in Spinten einschlägig abgelichtete Damen zur rein technischen Ingebrauchnahme seitens der Männerwelt angeboten werden, bin ich sehr dafür, sich der Nachfrageseite zu widmen, die genau in dieser TECHNISCHEN INGEBRAUCHNAHME offenbar keinerlei Entwürdigung sieht.

  9. Autor Erhard Jakob
    am 08. August 2013
    9.

    Helmut,
    hier war wohl eher der Wunsch
    Vater des Gendankens.
    .
    Wir alle wissen doch, dass es in unserem
    Staat nicht um Moral und Ethik sondern
    um Geld und Macht geht.
    .
    Geld regiert nicht nur die Welt sondern
    auch die Gesetzgeber. Sofern werden
    die sich reiflich überlegen, dass
    sie den Ast absägen auf
    dem sie sitzen.

  10. Autor Helmut Krüger
    am 09. August 2013
    10.

    Bei jeder Veränderung, die oft genug entgegen den einschlägigen finanziellen Interessen von irgendjemand zustande kam, war der Wunsch der Vater des Gedankens.

    Gewiss nicht unbegrenzt, doch auch nicht sinnlos, geehrter Erhard Jakob.

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