Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor H. Kinzel am 05. Oktober 2017
6044 Leser · 1 Kommentar

Die Kanzlerin direkt

Thema Renteneintritt

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin.
Wenn es um das Datum des Renteneintritt ohne Abzug geht.
Es fangen zwei Leute am gleichen Tag ihre Ausbildung an. Der eine ist 1954 geboren, fängt seine Ausbildung mit 15 Jahren an. Der andere ist Anfang 1955 geboren und ist bei Ausbildungsbeginn 14 Jahre alt.
Derjenige, der 1954 geboren ist,kann zum Jahresende 2017 ohne Abzug in Rente gehen. Aber der andere der 1955 geboren ist, die gleiche Anzahl an Jahren eingezahlt hat, wie der andere, muss hingegen 7Monate länger arbeiten, um ohne Abzug in Rente gehen zu dürfen. Jetzt meine frage Frau Bundeskanzlerin, wie soll ich das jetzt verstehen. Kann das sein, dass da ein Rechenfehler begangen worden ist? Also, dass hätte ich schon mal gerne gewusst.
Mit freundlichen Grüßen
H.J.Kinzel

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor R. Gläßer
    am 12. Oktober 2017
    1.

    Ich vermute Gedächtnisschwund einhergehend mit Mathematikschwäche!
    Zitat "Mit mir wird es keine Maut geben".
    Vermutlich hat man die jüngeren Jahrgänge schlicht vergessen.
    Wie so manche Zusage in den Wahlkämpfen.
    Hauptsache Politiker und Beamte sind gut versorgt.
    Nebenbei sei bemerkt das wir mittlerweile das zweitgrößte Parlament nach China haben, kostet die Abgeordneten ja nicht das eigene Geld.

  2. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.