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Abstimmungszeit beendet
Autor Karin Singh am 29. Dezember 2014
7190 Leser · 4 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Sehr geehrte frau Bundeskanzlerin,Bitte helfen Sie uns weiter. Es geht um einen Jungen Mann der seib

Mein Neffe Navneet ist zur Zeit bei uns in Deutschland um sein FSJ Jahr und die anschliesende Ausbildung als Altenpfleger zu absollvieren. Da aber die Deutsche Botschaft in Madrid ohne ersichtlichen grund kein Visum geben will wurde er jetz aufgefordert bis zum 28.01.2015 unser Land zu verlassen. Er lebt seit 4 Jahren mit der Familie in Spanien und hat auch einen Spanischen Pass bis 2018. Sie kennen Die zustände in Indien und wissen,das der Beruf Altenpfleger unbekannt ist. Auch hat er in Spanien die möglichkeit nicht gehabt seinen traumberuf auszuüben. Durch den Deutschkurs in Deutschland und die Praktiken in den Altenheimen wusste er dieser Beruf ist was er sich vorgestellt hat.Überall wo er sich mit Älteren menschen beschäftigte bekam er hohe Lobe und Beurteilungen. Nun soll er trotz Arbeitsvertrag des DRK FSJ alles aufgeben müssen.Auch unser Rechtsanwalt konnte noch nichts über Madrid erreichen. Er bat darum die Unterlagen und die Ablehnung zukommen zu lassen, das war vor 4 Wochen."Nichts"
Bitte was können wir noch unternehmen, das er weiter arbeiten kann.
Ansonsten steht er mit 20 Jahren auf der Strasse.
Möglich wir haben eine Fehler gemacht, aber da Spanien ein EU Land ist,war uns der Fehler nicht bekannt, wegen einem Visum. Bitte helfen Sie uns. Wie auch Sie wissen, braucht deutschland gerade im Altenpflegebereich viel Unterstützug durch Junge Menschen deshalb bitte ich Sie uns zu Helfen, noch dazu ,das in MV jede Hand gebraucht wird. Vielen Dank Karin Singh

Kommentare (4)Schließen

  1. Autor jens b.
    am 03. Januar 2015
    1.

    wir brauchen einen menschenwürdigen lohn, dann gibts auch nachwuchs der diese arbeit ergreift, danke

  2. Autor Erhard Jakob
    am 15. Januar 2015
    2.

    Karin Singh,
    Sie teilten mit, dass die Botschaft kein Visum geben will
    und dafür auch keinen Grund angegeben hat.
    Später teilen Sie mit, dass Sie einen Fehler
    (Visum) gemacht haben.

    Allerdings machen Sie zu dem genannten
    Fehler keine weiteren Angaben gemacht.
    Das macht uns Leser es natürlich
    schwer, uns eine Meinung
    zu bliden.
    Z

  3. Autor Karin Singh
    am 16. Januar 2015
    3.

    Mein Neffe Navneet kam aus Spanien ohne Visum,da er einen Spanischen Aufenthaltstitel bis 2018 besitzt, um den Deutschkurs für seine spätere Lehre als Krankenpfleger nutzen zu können. Wir nahmen an,da Spanien zu den EU Ländern gehört, er benötigt kein Visum.Jedoch traf dies für Ihn nicht zu, da er Inder ist.Die Ausländerbehörde in Stralsund, sagte, er möge in Madrid vorsprechen und das Visum für die Schule holen. Hat er dann das Visum würde er auch einen Aufenthalts und eine Arbeitserlaubnis bekommen.Am 28.01.2015 muss Navneet Deutschland verlassen. Durch diese Mitteilung wurde Ihm das FSJ Jahr von Heute auf Morgen gekündigt und seit dem 14.1.2015 ist er, jetzt ohne berufliche Zukunft wieder in Spanien. Der Prozess läuft für Ihn hier weiter, über unseren Rechtsanwalt.
    Am 05.01.2015 wurde die Ostseezeitung auf unseren Fall aufmerksam und schrieb darüber.Einblick in die Unterlagen aus Spanien brachten keinen Aufschluss
    Wir denken, daß das Visum hätte erst gestellt werden müssen, und dann hätte es keine Schwierigkeiten gegeben. Auch waren die Mitarbeiter der Deutschen Botschaft nicht sonderlich erbaut, was man Navneet von Beruflicher Seite schon angeboten hatte. Sie haben gemeint, daß die Entscheidung bei Ihnen liegt und nicht in Deutschland.
    Egal wie es gemacht wurde, ich denke die Entscheidung lag schon vor, weil Navneet sehr Selbsbewust dort aufgetreten ist und nicht wie ein Bettler.
    Bis zum heutigen Tag haben wir keine Antwort erhalten.
    Das DRK, das ihn wegen dem FSJ Jahr einstellte, möchte Navneet wieder sofort beschäftigen und hat es uns in schriftlicher Form angeboten.
    Ich hoffe, das ich mich jetzt richtig mitgeteilt habe. Für weitere Fragen bin ich sehr offen. Karin Singh

  4. Autor Erhard Jakob
    am 16. Januar 2015
    4.

    Karin,
    für Ihre aufklärenden Worte möchte ich mich ganz herzlich bedanken.
    Meine Meinung dazu:
    *Ob Sie diesbezüglich einen Rechtsstreit gewinnen oder verlieren,
    steht mehr oder weniger im Gesetzbuch. Und dieses muss Ihr
    Rechtsanwalt kennen. Dieses Gesetzbuch kennt aber die
    Gegenseit auch. Ich bin diesbezüglich viel zu sehr ein
    Laie als das ich dazu einen Rat geben könnte.
    .
    Ich kann nur aus meiner eigenen Erfahrung, das >gefühlte Recht*
    und *tatsächliches Recht+ oft meilenweit
    von einander entfernt sind.

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